Rems-Murr-Kreis

Kaisersbach, Deutschland

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Zertifizierter Gutachter für Kaisersbach

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Zertifizierter Gutachter für Immobilienbewertung in Kaisersbach und im Rems-Murr-Kreis


Immobilienbewertung/ Gutachten/ Expertisen

Kostenlose Erstberatung

Hohe Fachkompetenz und Qualifikation

Zertifiziert von der DIA Zert (LS) - EN ISO/IEC 17024

Berufserfahrung als Gutachter seit 2001

Faire Festpreise mit Kostensicherheit

Besichtigung auch am Wochenende in Kaisersbach

ausführliche Verkehrswertgutachten

Bewertung nach ImmoWertV/ ImmoWertA

Bewertungen fürs Finanzamt im Rems-Murr-Kreis

Regionale Expertise

Kaufberatung/ Berücksichtigung von Bauschäden/ Instandhaltungsstau

Schnelle Termine möglich in Kaisersbach

Bewertungen für Erbengemeinschaften

Sachverständiger für Kaisersbach

Theo Stahlheber

"Sie suchen einen Immobiliensachverständigen zur Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Kaisersbach oder einer angrenzenden Stadt/Gemeinde? Dann melden Sie sich bei mir. Ich mache Ihnen ein gutes Angebot für ein Gutachten oder je nach Bedarf auch eine kompaktere Marktwertermittlung. Fragen zur Immobilienbewertung können Sie mir über das Kontaktformular gerne zusenden."

Haus/Wohnung bewerten in Kaisersbach |
Gutachter für Immobilienbewertung in Kaisersbach

Gutachten | Immobilienarten

Eigengenutzte Eigenheime


in Kaisersbach:
  • freistehendes Einfamilienhaus
  • freistehendes Zweifamilienhaus
  • Doppelhaushälfte
  • Reihenendhaus (Reiheneckhaus)
  • Reihenmittelhaus
  • Fertighaus
  • Bauplatz

Sonstige Wohnhäuser


in Kaisersbach:
  • Dreifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Hochhaus
  • Ferienhaus
  • vermietetes Eigenheim
  • Fachwerkhaus
  • Holz-Blockhaus
  • Haus in Modulbauweise

Eigentums-
wohnung


in Kaisersbach:
  • eigengenutzte Wohnungen
  • Appartements
  • Ferienwohnungen
  • vermietete Wohnung als Kapitalanlage
  • Maisonette-Wohnung

Gewerbe-Immobilien


in Kaisersbach:
  • Bürogebäude
  • Wohn-und-Geschäftshaus
  • Ladengeschäft
  • Einzelne Büros/Läden
    (Teileigentum)
  • Garagen/ Stellplätze
  • Gewerbegrundstück
Fragen und Antworten

Fragen zur Immobilienbewertung | Leistungsbeschreibung

Nachfolgend habe ich Ihnen das unter normalen Umständen verwendete Inhaltsverzeichnis eines Verkehrswertgutachtens für ein Eigenheim (Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte) in Kaisersbach einmal aufgeführt. Dieses ist mit einer Art Leistungsverzeichnis gleichzusetzen, aus dem Sie ersehen können, welche Gegenleistung Sie bei einem Verkehrswertgutachten erwarten können.



Die Unterschiede zum Kurz-Gutachten sind hauptsächlich formeller Natur und liegen auch im Umfang des Gutachtens.

In der Regel liegt mein Tätigkeitsgebiet in Süddeutschland, dabei insbesondere in Baden-Württemberg und angrenzender Landkreise in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die meisten Bewertungsaufträge erfolgen aus den folgenden Regionen:




Selbstverständlich haben wir auch genügend Erfahrung in der Wertermittlung, um ein Gutachten in Kaisersbach für Sie zu erstellen.

Die wichtigsten Zwecke für ein Sachverständigen-Gutachten in Kaisersbach können sein:

  • Erben/ Vererben einer Immobilie (Verkehrswertgutachten)
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft (Verkehrswertgutachten)
  • Kauf/ Verkauf einer Immobilie (Kurzgutachten/ Verkehrswertgutachten je nach Komplexität)
  • Scheidung/ Rosenkrieg (Verkehrswertgutachten!)
  • Scheidung mit gütlicher Trennung (Kurzgutachten möglich)
  • Gutachten wegen Grundsteuer? | Sonderform: Gutachten nach § 38 Abs.4 LGrStG
  • Sonstige steuerliche Bewertungen (i.d.R. Verkehrswertgutachten)
  • Gutachten wegen Erbschafts-/Schenkungssteuer (Verkehrswertgutachten)
  • bilanzielle Zwecke (i.d.R. Verkehrswertgutachten)
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen (Verkehrswertgutachten)

Für alle Anlässe, bei denen eine Immobilie (Haus oder Wohnung) in Kaisersbach bewertet werden muss, gilt gleichermaßen, dass das dafür erstellte Gutachten für den Auftragggeber eine gute und sichere Entscheidungsgrundlage sein sollte. Dies gilt für ein Gutachten bei Ehescheidungen genauso wie für ein Gutachten bei Erbschaftsangelegenheiten. Daher nehme ich mir immer die Zeit, in einem kostenlosen Vorgespräch zu klären, welche Erwartungshaltung beim Auftraggeber für ein Gutachten vorhanden ist und welche Prämissen im Einzelfall zu beachten sind. Erst wenn darüber Klarheit erzielt wurde, kann man die individuell passende Immobilienbewertung für den beim Kunden anstehenden Verwendungszweck empfehlen und eine dem Anlass entsprechende, kostenmäßig angemessene Wertermittlung der Immobilie empfehlen.

Sind sonstige Rechte wie z.B. ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht zu berücksichtigen, empfiehlt sich in der Regel ein Verkehrswertgutachten. Käufer einer Immobilie legen den Fokus meistens eher auf eine kurze und schnelle Wertermittlung. Unabhängig davon, welcher Anlass Sie bewogen hat, sich über eine Immobilienbewertung zu informieren, können Sie mir Ihre Fragen gerne mittels Kontaktformular zukommen lassen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Die Kosten für eine Immobilienbewertung in Kaisersbach hängen von Art und Umfang des Gutachtens ab. Ein Kurzgutachten beginnt meist ab 800 €, ein Verkehrswertgutachten kann zwischen 1.200 € und 2.500 € liegen. Letztendlich hängen die Kosten auch vom tatsächlichen Aufwand der Bewertung ab. Wenn zurückliegende Wertermittlungsstichtage zu berücksichtigen sind, macht dies eine Bewertung aufwändiger als zu einem aktuellen Bewertungsstichtag. Mehraufwand bedeutet es auch, wenn zum Beispiel Baulasten oder Rechte in Abteilung II des Grundbuches zu berücksichtigen sind oder wenn viele besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale vorhanden sind.

Ich orientiere mich mit dem Honorar auch an den Gebührentabellen der Gutachterausschüsse, wobei ich in der Regel unterhalb der vom Gutachterausschuss verlangten Gebühr für ein Verkehrswertgutachten anbieten kann.

Sichern Sie sich jetzt ein vergleichsweise günstiges und qualitativ hochwertiges Gutachten und einen schnellen Termin für die Besichtigung. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen.

Die Bearbeitungszeit eines Gutachtens für eine Immobilie in Kaisersbach hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Komplexität der Immobilie
  • Verfügbarkeit von Unterlagen
  • Schnelligkeit der Behörden
  • Aktuelle Arbeitssituation des Sachverständigenbüros

In der Regel liegt die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten zwischen 2 - 4 Wochen für ein Verkehrswertgutachten und 1 Woche für ein Kurzgutachten.

Ihre Fragen können Sie mir gerne mittels Kontaktformular zukommen lassen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Der für Kaisersbach zuständige Gutachterausschuss ist der Gutachterausschuss Welzheimer Wald.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in erster Linie:

  • Bereitstellung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Ableitung der Bodenrichtwerte/ Festlegung der Bodenrichtwertzonen
  • Transparenz über den örtlichen Immobilienmarkt herstellen
  • Vergleichswerte ableiten und veröffentlichen

Die Gutachterausschüsse bieten auch die Erstellung von Verkehrswertgutachten an. Unterschiede gibt es bei der Bearbeitungsdauer und dem Preis. Im Gremium des Gutachterausschusses sitzt in der Regel auch immer ein erfahrener Mitarbeiter der Finanzverwaltung (Finanzamt).

Sichern Sie sich jetzt ein auf Ihren Verwendungszweck abgestimmtes Gutachten für eine Immobilie in Kaisersbach zu einem günstigen Preis (in der Regel unterhalb der Gebührentabelle des Gutachterausschusses) und einen schnellen Termin!



Immobilienbewertung für Kaisersbach |
Bewertungsanlässe für Gutachten in Kaisersbach

Gutachten | Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten

Es gibt viele Gründe, warum man die Hilfe eines Immobiliensachverständigen für eine Immobilienbewertung in Kaisersbach in Anspruch nehmen sollte! Zum einen wird unsere Welt immer komplexer, die Veränderungen immer schneller. Dies betrifft sowohl rechtliche Fragen, als auch die Marktgegebenheiten in Kaisersbach. Fachleute sprechen hier auch von der Volatilität der Märkte, die immer mehr zuzunehmen scheint.

Beim Verkauf einer Immobilie in Kaisersbach sollten Sie sich sicher sein, dass der Kaufpreis auch angemessen ist. Das gleiche gilt für Käufer einer Immobilie in Kaisersbach. Auch wenn Sie eine Immobilie in Kaisersbach erben und evtl. Teil einer Erbengemeinschaft sind, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen Gutachter zu Rate ziehen, der sich in Kaisersbach auskennt bzw. weiß, wo er die relevanten Daten für eine Immobilienbewertung in Kaisersbach recherchieren kann!

Folgende Bewertungsanlässe sollen beispielhaft genannt werden:


Sollte einer der obigen Gründe bei Ihnen zutreffen und Sie eine Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Kaisersbach benötigen, so zögern Sie nicht. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie einen Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien im Rems-Murr-Kreis benötigen.

Über meine obigen Kontaktdaten können Sie einfach Kontakt zu mir aufnehmen oder Sie benutzen ganz einfach das Kontaktformular.


Was Sie von uns in Kaisersbach erwarten können:

Sachverständigenbüro mit Substanz
und Anspruch:

Marktwert | Was ist das eigentlich?

Marktwert ermitteln in
Kaisersbach


Bevor wir speziell auf den Marktwert für Immobilien in Kaisersbach eingehen, wollen wir uns anschauen, wie der Marktwert im Allgemeinen definiert ist. Bei Wikipedia findet man dazu Folgendes: "Marktwert ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird."

Der voraussichtliche Marktwert kann folglich aus der Summe der Marktpreise abgeleitet werden.

Weiterhin wird zum Unterschied zwischen "Preis" und "Wert" ausgeführt:

"Während der Preis der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer spezifischen Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern darstellt, versteht man unter dem Wert die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern."

Die Legal-Definition des Marktwertes (Verkehrswertes) einer Immobilie findet sich in § 194 BauGB:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

  • Der Marktwert bezieht sich auf einen Stichtag, den sogenannten Wertermittlungsstichtag.
  • Es wird ein gewöhnlicher Geschäftsverkehr vorausgesetzt. Dies setzt einen verkaufsbereiten Eigentümer und mindestens einen Interessenten voraus, der bereit ist die Immobilie zu kaufen.
  • Es sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage zu berücksichtigen.
  • Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse bleiben bei der Bewertung der Immobilie außen vor (z.B. ein Kauf unter Verwandten oder Werte, die in einer Zwangsversteigerung erzielt werden).

All diese Punkte sind bei der Wertermittlung einer Immobilie in Kaisersbach zu berücksichtigen und werden insbesondere in der Immobilienwertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) detaillierter ausgeführt. Dort sind auch die Verfahren beschrieben, mit denen der Wert einer Immobilie, auch in Kaisersbach bzw. im Rems-Murr-Kreis, bewertet werden kann.



Alle Landkreise | Baden-Württemberg | auf Basis Bodenwerte 2024

Bodenwertniveau beliebiger Landkreise
miteinander vergleichen!

Wähle Landkreise:



Hier sehen Sie auf einen Blick folgende Informationen für jeden Landkreis in Baden-Württemberg und können Landkreise selektieren, die Sie miteinander vergleichen wollen:


  • Bodenpreisgefälle im Landkreis
  • Bodenpreisniveau im Landkreis/ in Baden-Württemberg
  • mittleres Bodenpreisniveau der Einzelgemeinde (auf Kurve tippen)
  • Rang der Gemeinde/Stadt innerhalb des Landkreises
  • Gemeindeanzahl innerhalb des Landkreises


Voreingestellt ist immer der Rems-Murr-Kreis als Vergleichskreis und der Landkreis des Ortes/ der Stadt, auf deren Seite Sie sich gerade befinden (wird dynamisch ausgewählt). Sie können aber jeden beliebigen Landkreis miteinander über das Anklicken der Checkboxen miteinander vergleichen.



Sachverständiger für Kaisersbach

Gutachter für Immobilien-
bewertung in Kaisersbach


Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen in Ihrer Stadt/Ihrer Gemeinde:


Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen für Immobilienbewertung







Einige wichtige Strukturdaten zu Kaisersbach und dem zugehörigen Landkreis können Sie sich auf der Seite Hauspreise anschauen.

Zertifizierungs-Logo DIA

Infobox
Kaisersbach

Nachfolgend Informationen zu Kaisersbach, die den Ort bzw. die Stadt noch näher charakterisieren:

Leider liegen für diesen Ort aktuell keine weiteren Informationen vor.


Wertermittlung für
Kaisersbach

Für die überwiegende Zahl der Orte, für die ich eine Wertermittung/ Gutachten-Erstellung anbiete, stelle ich wie in der Box "Daten für Kaisersbach" einige strukturelle Daten zur Verfügung.

Diese zeigen die relative Stärke des jeweiligen Immobilienmarktes innerhalb Deutschlands. Das Ranking basiert auf dem mittleren Bodenwertniveau. Zudem sind die Preisentwicklung der Bodenwerte (Eigenheim-Grundstücke) und die Einwohnerentwicklung über ca. 25 Jahre dargestellt, sowie die Siedlungsdichte der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.





Exkurs | easywert-Fachthema

Erben | Erbengemeinschaft | Wertermittlung Immobilie |
Erbschaftssteuer

Bei einer Gesellschaft, bei der das Durchschnittsalter immer weiter steigt, werden immer mehr Immobilien vererbt. Stirbt der Eigentümer einer Immobilie, wird in der Regel der oder die Erben über das Nachlassgericht informiert, wenn sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder anhand eines Testaments als Erben feststehen. Zugleich ergeht eine Meldung an das Finanzamt, wobei auch Notare, Standesämter und unter Umständen Banken zur Meldung verpflichtet sein können.

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft erhalten dann vom Finanzamt die Aufforderung eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Darin soll neben einigen Angaben zur Immobilie auch der ungefähre Wert der Immobilie angegeben werden, den aber die meisten Erben gar nicht kennen. Das Finanzamt ermittelt gemäß den gemachten Angaben anhand des Bewertungsgesetzes (BewG) einen sogenannten Grundbesitzwert und teilt dem Erben diesen in einem Grundbesitzwert-Bescheid mit.

Der Empfänger hat dann eine gewisse Zeit (in Baden-Württemberg in der Regel einen Monat), um Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen (Widerspruchsfrist) und entweder durch einen tatsächlichen Kaufpreis oder durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das Gutachten zum Nachweis des geringeren Wertes muss immer auf den richtigen Bewertungsstichtag bezogen werden. Dies ist in der Regel der Todestag des Erblassers.

Natürlich kann man auch bereits bei Vorliegen der Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung ein Sachverständigen-Gutachten beauftragen, um dem Finanzamt gleich den korrekten Wert der Immobilie zum Wertermittlungsstichtag mitzuteilen. Dadurch wird das ganze Verfahren in der Regel beschleunigt.

Warum ist es oft sinnvoll und spart Erbschaftssteuer, ein Gutachten erstellen zu lassen?

Die Bewertung durch das Finanzamt erfolgt anhand ihrer Angaben. Laien machen aber oft falsche Angaben und sind sich über die Auswirkungen gar nicht bewußt. So können falsche Angaben zu Ausbaugraden von Geschossen fatale Folgen haben. Das gleiche gilt bei den Angaben zum Grundstück.
br> Das Finanzamt erstellt auf Basis der Angaben ein reines "Tisch-Gutachten", ohne die Immobilie in Augenschein zu nehmen. Das Alter, die Restnutzungsdauer, der Zustand werden anhand der Angaben schematisch anhand von Tabellenwerten unterstellt und nicht anhand einer Objektbesichtigung verifiziert. Auch der Bodenwert wird in der Regel einfach durch Multiplikation der Größe mit dem Bodenrichtwert ermittelt, unabhängig davon, ob am Markt zum Beispiel für übergroße Grundstücke der volle Bodenrichtwert bezahlt wird oder nicht und ohne anhand des Bebauungsplans die genaue Entwicklungsstufe/ Qualität des Grundstücks oder Teilen davon zu überprüfen. Nach dem BewG wird, ähnlich wie bei der ImmoWertV, zunächst der vorläufige Sachwert des Grundstücks/ des Hauses ermittelt. Dann wird dieser Sachwert durch sogenannte Wertzahlen angepaßt. Diese Wertzahlen haben aber mit den aktuellen Verhältnissen zum Wertermittlungsstichtag gar nichts zu tun! Sie werden lediglich alle paar Jahre neu festgelegt. Wenn die letzte Festlegung in einer Hochpreisphase stattgefunden hat, ist das Pech für den Steuerzahler.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert unterhalb des Marktwertes liegt. In solchen Fällen ist eine offene Kommunikation zwischen Sachverständigem und Auftraggeber wichtig. Bei Erbengemeinschaften muss oft trotzdem ein Gutachten erstellt werden, damit alle Beteiligten den Marktwert kennen und es bei der Aufteilung des Erbes gerecht zugeht.

Beim Verschenken einer Immobilie bzw. bei der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten gilt das oben geschriebene in ähnlicher Form, nur mit dem Unterschied, dass der Übertragende noch lebt. Hier kann die Steuerschuld durch ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer nützlich sein, um die Steuerlast zu senken. Dieses mus dann natürlich auch bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil bei der Übertragung zu Lebzeiten ist, dass Steuer-Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden können, wenn die 10-Jahresfrist eingehalten wird. Dies sollten Sie rechtzeitig mit ihrem Steuerberater besprechen. Gerne beantworte ich weitere Fragen zum Thema Erben/ Vererben/ Schenkung von Immobilien bzgl. ihrer Wertermittlung.



Sachverständigenbüro Stahlheber im Rems-Murr-Kreis

Ortsauswahl auf der Karte


Karte Rems-Murr-Kreis Spiegelberg Großerlach Sulzbach Oppenweiler Aspach Kirchberg an der Murr Backnang Auenwald Murrhardt Althütte Weissach im Tal Kaisersbach Burgstetten Leutenbach Allmersbach im Tal Rudersberg Welzheim Alfdorf Winnenden Schwaikheim Waiblingen Fellbach Kernen im Remstal Weinstadt Korb Remshalden Berglen Schorndorf Urbach Pluederhausen Winterbach

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Der Rems-Murr-Kreis bildet neben der Region Stuttgart, dem Kreis Ludwigsburg, dem Landkreis Esslingen, dem Ostalbkreis, dem Landkreis Göppingen, dem Landkreis Schwäbisch Hall und dem Landkreis Heilbronn einen Tätigkeitsschwerpunkt in meiner Tätigkeit als Sachverständiger.

Auf der obigen Karte finden Sie die Hauptorte im Landkreis und können direkt dahin verlinken. Neben der Beschreibung meiner Tätigkeit als Sachverständiger sollen auf den jeweiligen Seiten auch nach und nach Informationen zu dem jeweiligen Ort zugänglich sein.

Bausubstanz zuverlässig beurteilen in Kaisersbach |
Gutachter für Immobilienbewertung
im Rems-Murr-Kreis

Charakteristika | Baujahresklassen

Immobilienbewertung Gründerzeitobjekte
Baujahre < 1920

Mit der sogenannten Gründerzeit beschreibt man die Bau-Epoche der Jahre 1880 bis 1918. Aus dieser Zeit begegnen einem Gebäude fast nur noch im städtischen Kontext. Diese Gebäude heben sich im modernisierten Zustand meist angenehm von neueren Zweckbauten ab, da sie mit ihren Sandsteinfassaden, teilweise auch Backstein-Fassaden oder Mischformen von beidem architektonisch wesentlich mehr zu bieten haben. Auf die Dachformen sind meist aufwändiger. Aber es gibt auch einige Besonderheiten, die insbesondere bei gar nicht oder nur teilweise modernisierten Objekten Probleme bereiten:

  • teilweise fehlen in den Wohnungen noch die Bäder bzw. mußten Bäder nachträglich eingebaut werden. Dabei wurden bei unsachgemäßten Modernisierungen nicht selten Raumproportionen zerstört bzw. Grundrisse ruiniert.
  • manchmal gibt es die sogenannten "Berliner Zimmer" und/oder gefangene Räume, die über keinen eigenen Flur, sondern nur durch ein Durchgangszimmer zugänglich sind.
  • Abwasserrohre und Rohinstallationen verlaufen oft noch auf Putz. Keine Schallisolierung der Abwasserrohre. Rohinstallation meist komplett modernisierungsbedürftig.
  • Einfache Elektroinstallation, oft noch mit zweiadrigen Kabeln ohne Erdung. Oft noch kein moderner Sicherungskasten mit Kipp-Sicherungen und FI-Schutzschaltern. Oft noch Schraubsicherungen. Zu wenige Steckdosen und oft nur ein Lichtauslass pro Raum. Oft nur ein Telekommunikations-Anschluss für Telefon oder Router.
  • Innenputz mit Hohllagen, oft im Bereich des Kamins (durch Abklopfen fühl- und hörbar). Deckenputz inkl. Putzträger (oft noch Schilfmatten) schadhaft (evtl. mit Glasfasertapete sanierbar).
  • Bodenbeläge meist erhaltenswert, da teure Vollholzdielen, die nachbearbeitet, abgeschliffen und neu versiegelt eine sehr schön Optik bieten. Aber in manchen Fällen kann dies sehr teuer sein, insbesondere wenn die Dielen sehr stark "knarzen".
  • Holzbalkendecken schwingen und hängen durch, keine Trittschall und Wärmedämmung, Zwischenfüllung manhcmal schadstoffbelastet (z.B. bleihaltige Schlacken). Sanierung mit Gusasphalt-Estrich oft sinnvoll.
  • Fassade: Außendämmung bei Decnkmalschutz oft nicht möglich. Klinkermauerwerk auf Schlagregenfestigkeit überprüfen.
  • Kamine oft sanierungsbedürftig (Versottung, Kaminköpfe beschädigt)
  • Unausgebaute Dachräume ohne Wärmedämmung und keine Dämmung der obersten Geschossdecke. Fehlende Unterspannbahnen.
  • Innentüren manchmal erhaltenswert, aufwändiges Aufarbeiten notwendig
  • Alte, gut erhaltene Kastenfenster manhcmal erhaltenswert (Denkmalschutz!). Ansonsten sanierung notwendig, wenn noch keine Isolierverglasung
  • Keller: Meist Bruchsteinmauerwerk ohne Horizontalsperre. Folge: Aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk. Je nach Ausprägung Abgrabung an Kelleraußenwänden und Abdichtung erforderlich.
  • Schallschutz und Wärmeschutz in der Regel nicht zeitgemäß.

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Wertermittlung Wohnhäuser
Baujahre 1920 - 1959

Für diese Baujahre gilt im Prinzip das gleiche wie für die vorherige Baujahrsgruppe. Sehr begehrt sind die 20er bis 30er Jahre Villen mit zwei Vollgeschossen und dem typischen steilen Walmdach oder Zeltdach. Diese Gebäude weisen gerade in städtischen Wohnlagen gute sanierungsfähige Bausubstanz auf und haben sehr schöne harmonische Proportionen. Insbesondere für die Baujahre direkt nach dem Krieg (1945) gilt, dass oft Trümmermaterial für den Wiederaufbau verwendet und ziemlich sparsam mit allem umgegangen wurde. Insbesondere sollte man hier auf statische Erfordernisse (Wand- und Deckenstärken) achten, da diese oft heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen. Zudem wurde meist recht einfach gebaut, wenig ansprechende Architektur und mit oft sehr kleinen Raumgrößen (Siedlungshäuschen). Insbesondere bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften aus dieser Zeit zu beachten sind die einschaligen Haustrennwände.

Stand der Technik sind heute zweischalige Trennwände mit Trennlage dazwischen, um Schallbrücken zu verhindern. In der Baujahresklasse bis Ende der 50er-Jahre wurden die Haustrennwände oft noch einschalig ausgeführt. Dies führt zu Schallübertragungen von Haus zu Haus. Gerade wenn dann auch die Treppenhäuser an den Trennwänden platziert wurden, kann dies zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch belastende Schallereignisse führen. Solche Mängel sind auch nachträglich kaum zu beheben. Versuche, mit Plattenmaterial an den Innenflächen der betroffenen Wandabschnitte scheitern in der Regel und bringen keine oder kaum Verbesserungen. Daher ist ein solcher Mangel bei der Bemessung von Kaufpreisen entsprechend zu berücksichtigen.

Ein weiteres häufiges Problem der Baujahresklasse sind Wärmebrücken an Bauteilen wie z.B. Balkonen oder überstehenden Wandscheiben, die keine thermische Trennung haben und dadurch Wärme von innen nach außen ableiten. Dadurch wird oft der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, mit der Folge, dass es an den betroffenen Innenwandflächen zu Tauwasserausfall und Schimmelbildung kommen kann, insbesondere dann, wenn auch noch fehlerhaftes Nutzerverhalten hinzu kommt, wie zum Beispiel zu geringe Luftwechselrate (zu wenig Lüften) oder nicht ausreichende Luftzirkulation vor Außenwänden (Thema Schrank an der Außenwand) oder zu hohe Feuchteeinträge in den Wohnräumen (Pflanzen, Aquarien, Wäsche trocknen).

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Gutachten/ Marktwertermittlung
Baujahre 1960 - 1979

Typische Merkmale dieser Baujahre sind:

  • die aufkommende Verwendung von Beton und Betonbauteilen (Wärmebrückenproblematik, Schallbrücken, Probleme bei auskragenden Betonbauteilen wie Balkonen etc. mit rostender Stahlbewehrung)
  • Glasbausteine (schlechte Wärmedämmung)
  • Fassadenverkleidungen mit asbesthaltigen Eternit- Platten, teilweise fehlende Hinterlüftung der vorgehängten Fassaden
  • Oft sehr große Treppenhäuser (Verkehrsflächen) und ungünstiges Ausbauverhältnis mit erhöhten Heizkosten pro m² Wohnfläche (gerade bei den 70er Baujahren)
  • Typische Dachform: Flachdach. Seit dem damaligen Baujahr unsanierte Flachdächer sind in der Regel ein Sanierungsfall. Hier sollte auf alle Fälle ein auf Flachdächer spezialisierter Dachdecker hinzugezogen werden, da die Beurteilung aufgrund der Kiesschüttung oft schwierig ist. Auch ist auf bereits rissige Bitumenabdichtungen oder fehlerhafte Anschlüsse bei aufgehenden Bauteilen (Übergang Dachfläche zu Entlüftungsrohren, Kaminen oder Wandanschlüssen) zu achten.
  • Sanitärausstattung, Bodenbeläge, Heizungssystem und Fenster entsprechen in der Regel nicht mehr heutigen Ansprüchen und müssen ausgetauscht werden.
  • Elektroinstallation meist noch ausreichend, aber oft ebenfalls unmodern (wenig Sicherungen, FI-Schutzschalter?).
  • Gesundheitsschädliche Holzanstriche zum Schutz vor Holzschädlingen. Oft nur durch Laborprüfung erkennbar, da die flüchtigen Bestandteile bereits zum Großteil ausgegast sind.
  • Nachtspeicheröfen: Diese sind heute unwirtschaftlich und teuer in der Entsorgung.
  • Asbesthaltige Bauteile wie z.B. Well-Eternit-Dächer (Garagen) oder Balkongeländer aus asbesthaltigem Platten-Material.

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Verkehrswertgutachten
Baujahre 1980 - 1999

Wohnhäuser dieser Baujahre weisen bereits deutliche Verbesserungen auf, insbesondere die der 90er-Jahre:

  • Verbesserter Wärmeschutz
  • oft bereits 30er Außenwände (oft HLZ)
  • nach den ersten Energiekrisen in den 70er-Jahren erfolgte durch die Heizkostenverordungen (1981,1984,1989,2009,2021) eine ständige Erhöhung und Verbesserung der energetischen Qualität der Heizungsanlagen und der Gebäudehülle
  • fehlende Luftdichtheit von Außenbauteilen (Außenwände, Dachflächen)
  • noch weit entfernt von heutigen Anforderungen bzgl. Wärmedämm-Standards und Gebäudetechnik
  • Typisches Merkmal sind oft die dunkelbraunen Holzfenster bzw. Fensterelemente bei den 80er Baujahren, die - sofern noch nicht getauscht - ausgetauscht werden sollten.
  • nicht mehr zeitgemäße Sanitär-Ausstattung (farbige Sanitärobjekte, z.B. bahama-beige bei 80er-Jahre-Baujahren)
  • oft Probleme mit Kupfer-Wasser-Leitungen durch Loch-Korrosion
  • nicht UV-beständige Unterspannbahnen im Dach, die mit der Zeit porös werden (Gitter-Folien)
  • Oft noch Niedertemperatur-Kessel und noch keine Brennwert-technik, aber schon mit Außenfühler
  • Standard-Dachdeckung ist der Betondachstein, der leichter Moos und Flechten ansetzt als der Ton-Dachziegel.
  • Nicht versenkte Tellerköpfe beim WDVS, die mit der Zeit als runde Flecken auf der Fassade sichtbar werden.
  • Grundrissbesonderheit: Bei manchen Wohnungen im Geschoss-Wohnungsbau "fehlt" der vorher typische Flur- oder Windfang-Bereich und man betritt direkt den Wohnbereich, was manchmal eher gewöhnungsbedürftig ist und sich beim Wiederverkauf wertmindernd auswirken kann.

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Typische Mängel
Baujahre 2000 bis heute

Auch bei neueren Baujahren tauchen immer wieder Besonderheiten oder auch Mängel auf. Diese sind weniger spezifisch als bei älteren Baujahren und betreffen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks im Baugewerbe auch häufig Ausführungsfehler oder Einsparungen am Grundriss. Zum Beispiel ist ein spezifisch für diese Baujahresklasse ab den 2010er-Baujahren auffälliges Erkennungsmerkmal, dass ein Raum für eine abgetrennte Küche oder Wände für offene Küchen teilweise komplett eingespart werden. Gerade im Geschoss-Wohnungsbau "klebt" dann eine Küchenzeile an einer Wand des Wohnbereiches und es gibt gar keinen klar abgegrenzten Küchenbereich mehr.

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Allgemeine Hinweise
zu der obigen Einteilung:

Die obigen Ausführungen sind nicht abschließend, sondern stellen lediglich einen Auszug der möglichen Besonderheiten oder Schäden dar. Zudem können diese über die beispielhaft angegebenen Baujahresklassen hinweg auftreten. Bei einer Objektbesichtigung zur Beurteilung des Objektzustandes können immer nur die augenscheinlich erkennbaren Besonderheiten berücksichtigt werden, da ja u.a. keine Bauteil-Öffnungen oder vertiefende Untersuchungen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens statt finden können. Der Fokus liegt auf den Auswirkungen von bestimmten Merkmalen und/ oder Schäden auf den Marktwert. So werden im Verkehrswertgutachten in der Regel auch nicht die tatsächlichen Schadensbeseitigungskosten aufgeführt, sondern lediglich die Minderwerte geschätzt, die das jeweils festgestellte Merkmal oder der jeweils festgestellte Schaden auf den Marktwert nach Einschätzung des Gutachters haben dürfte.

Sollten Sie in Kaisersbach oder im Rems-Murr-Kreis für eine Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.



"Eine Reise von 1000 Schritten
beginnt immer mit dem ersten
Schritt"

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"Wer hohe Türme bauen will,
muss lange beim Fundament
verweilen."
(Anton Bruckner)

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