Landkreis Esslingen

Hochdorf, Deutschland

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Zertifizierter Gutachter für Hochdorf

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Zertifizierter Gutachter für Immobilienbewertung in Hochdorf und im Landkreis Esslingen


Immobilienbewertung/ Gutachten/ Expertisen

Kostenlose Erstberatung

Hohe Fachkompetenz und Qualifikation

Zertifiziert von der DIA Zert (LS) - EN ISO/IEC 17024

Berufserfahrung als Gutachter seit 2001

Faire Festpreise mit Kostensicherheit

Besichtigung auch am Wochenende in Hochdorf

ausführliche Verkehrswertgutachten

Bewertung nach ImmoWertV/ ImmoWertA

Bewertungen fürs Finanzamt im Landkreis Esslingen

Regionale Expertise

Kaufberatung/ Berücksichtigung von Bauschäden/ Instandhaltungsstau

Schnelle Termine möglich in Hochdorf

Bewertungen für Erbengemeinschaften

Sachverständiger für Hochdorf

Theo Stahlheber

"Sie suchen einen Immobiliensachverständigen zur Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Hochdorf oder einer angrenzenden Stadt/Gemeinde? Dann melden Sie sich bei mir. Ich mache Ihnen ein gutes Angebot für ein Gutachten oder je nach Bedarf auch eine kompaktere Marktwertermittlung. Fragen zur Immobilienbewertung können Sie mir über das Kontaktformular gerne zusenden."

Haus/Wohnung bewerten in Hochdorf |
Gutachter für Immobilienbewertung in Hochdorf

Gutachten | Immobilienarten

Eigengenutzte Eigenheime


in Hochdorf:
  • freistehendes Einfamilienhaus
  • freistehendes Zweifamilienhaus
  • Doppelhaushälfte
  • Reihenendhaus (Reiheneckhaus)
  • Reihenmittelhaus
  • Fertighaus
  • Bauplatz

Sonstige Wohnhäuser


in Hochdorf:
  • Dreifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Hochhaus
  • Ferienhaus
  • vermietetes Eigenheim
  • Fachwerkhaus
  • Holz-Blockhaus
  • Haus in Modulbauweise

Eigentums-
wohnung


in Hochdorf:
  • eigengenutzte Wohnungen
  • Appartements
  • Ferienwohnungen
  • vermietete Wohnung als Kapitalanlage
  • Maisonette-Wohnung

Gewerbe-Immobilien


in Hochdorf:
  • Bürogebäude
  • Wohn-und-Geschäftshaus
  • Ladengeschäft
  • Einzelne Büros/Läden
    (Teileigentum)
  • Garagen/ Stellplätze
  • Gewerbegrundstück
Fragen und Antworten

Fragen zur Immobilienbewertung | Leistungsbeschreibung

Nachfolgend habe ich Ihnen das unter normalen Umständen verwendete Inhaltsverzeichnis eines Verkehrswertgutachtens für ein Eigenheim (Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte) in Hochdorf einmal aufgeführt. Dieses ist mit einer Art Leistungsverzeichnis gleichzusetzen, aus dem Sie ersehen können, welche Gegenleistung Sie bei einem Verkehrswertgutachten erwarten können.



Die Unterschiede zum Kurz-Gutachten sind hauptsächlich formeller Natur und liegen auch im Umfang des Gutachtens.

In der Regel liegt mein Tätigkeitsgebiet in Süddeutschland, dabei insbesondere in Baden-Württemberg und angrenzender Landkreise in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die meisten Bewertungsaufträge erfolgen aus den folgenden Regionen:




Selbstverständlich haben wir auch genügend Erfahrung in der Wertermittlung, um ein Gutachten in Hochdorf für Sie zu erstellen.

Die wichtigsten Zwecke für ein Sachverständigen-Gutachten in Hochdorf können sein:

  • Erben/ Vererben einer Immobilie (Verkehrswertgutachten)
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft (Verkehrswertgutachten)
  • Kauf/ Verkauf einer Immobilie (Kurzgutachten/ Verkehrswertgutachten je nach Komplexität)
  • Scheidung/ Rosenkrieg (Verkehrswertgutachten!)
  • Scheidung mit gütlicher Trennung (Kurzgutachten möglich)
  • Gutachten wegen Grundsteuer? | Sonderform: Gutachten nach § 38 Abs.4 LGrStG
  • Sonstige steuerliche Bewertungen (i.d.R. Verkehrswertgutachten)
  • Gutachten wegen Erbschafts-/Schenkungssteuer (Verkehrswertgutachten)
  • bilanzielle Zwecke (i.d.R. Verkehrswertgutachten)
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen (Verkehrswertgutachten)

Für alle Anlässe, bei denen eine Immobilie (Haus oder Wohnung) in Hochdorf bewertet werden muss, gilt gleichermaßen, dass das dafür erstellte Gutachten für den Auftragggeber eine gute und sichere Entscheidungsgrundlage sein sollte. Dies gilt für ein Gutachten bei Ehescheidungen genauso wie für ein Gutachten bei Erbschaftsangelegenheiten. Daher nehme ich mir immer die Zeit, in einem kostenlosen Vorgespräch zu klären, welche Erwartungshaltung beim Auftraggeber für ein Gutachten vorhanden ist und welche Prämissen im Einzelfall zu beachten sind. Erst wenn darüber Klarheit erzielt wurde, kann man die individuell passende Immobilienbewertung für den beim Kunden anstehenden Verwendungszweck empfehlen und eine dem Anlass entsprechende, kostenmäßig angemessene Wertermittlung der Immobilie empfehlen.

Sind sonstige Rechte wie z.B. ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht zu berücksichtigen, empfiehlt sich in der Regel ein Verkehrswertgutachten. Käufer einer Immobilie legen den Fokus meistens eher auf eine kurze und schnelle Wertermittlung. Unabhängig davon, welcher Anlass Sie bewogen hat, sich über eine Immobilienbewertung zu informieren, können Sie mir Ihre Fragen gerne mittels Kontaktformular zukommen lassen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Die Kosten für eine Immobilienbewertung in Hochdorf hängen von Art und Umfang des Gutachtens ab. Ein Kurzgutachten beginnt meist ab 800 €, ein Verkehrswertgutachten kann zwischen 1.200 € und 2.500 € liegen. Letztendlich hängen die Kosten auch vom tatsächlichen Aufwand der Bewertung ab. Wenn zurückliegende Wertermittlungsstichtage zu berücksichtigen sind, macht dies eine Bewertung aufwändiger als zu einem aktuellen Bewertungsstichtag. Mehraufwand bedeutet es auch, wenn zum Beispiel Baulasten oder Rechte in Abteilung II des Grundbuches zu berücksichtigen sind oder wenn viele besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale vorhanden sind.

Ihre Fragen können Sie mir gerne mittels Kontaktformular zukommen lassen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Die Bearbeitungszeit eines Gutachtens für eine Immobilie in Hochdorf hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Komplexität der Immobilie
  • Verfügbarkeit von Unterlagen
  • Schnelligkeit der Behörden
  • Aktuelle Arbeitssituation des Sachverständigenbüros

In der Regel liegt die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten zwischen 2 - 4 Wochen für ein Verkehrswertgutachten und 1 Woche für ein Kurzgutachten.

Ihre Fragen können Sie mir gerne mittels Kontaktformular zukommen lassen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.



Immobilienbewertung für Hochdorf |
Bewertungsanlässe für Gutachten in Hochdorf

Gutachten | Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten

Es gibt viele Gründe, warum man die Hilfe eines Immobiliensachverständigen für eine Immobilienbewertung in Hochdorf in Anspruch nehmen sollte! Zum einen wird unsere Welt immer komplexer, die Veränderungen immer schneller. Dies betrifft sowohl rechtliche Fragen, als auch die Marktgegebenheiten in Hochdorf. Fachleute sprechen hier auch von der Volatilität der Märkte, die immer mehr zuzunehmen scheint.

Beim Verkauf einer Immobilie in Hochdorf sollten Sie sich sicher sein, dass der Kaufpreis auch angemessen ist. Das gleiche gilt für Käufer einer Immobilie in Hochdorf. Auch wenn Sie eine Immobilie in Hochdorf erben und evtl. Teil einer Erbengemeinschaft sind, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen Gutachter zu Rate ziehen, der sich in Hochdorf auskennt bzw. weiß, wo er die relevanten Daten für eine Immobilienbewertung in Hochdorf recherchieren kann!

Folgende Bewertungsanlässe sollen beispielhaft genannt werden:


Sollte einer der obigen Gründe bei Ihnen zutreffen und Sie eine Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung in Hochdorf benötigen, so zögern Sie nicht. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie einen Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien im Landkreis Esslingen benötigen.

Über meine obigen Kontaktdaten können Sie einfach Kontakt zu mir aufnehmen oder Sie benutzen ganz einfach das Kontaktformular.


Was Sie von uns in Hochdorf erwarten können:

Sachverständigenbüro mit Substanz
und Anspruch:

Marktwert | Was ist das eigentlich?

Marktwert ermitteln in
Hochdorf


Bevor wir speziell auf den Marktwert für Immobilien in Hochdorf eingehen, wollen wir uns anschauen, wie der Marktwert im Allgemeinen definiert ist. Bei Wikipedia findet man dazu Folgendes: "Marktwert ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird."

Der voraussichtliche Marktwert kann folglich aus der Summe der Marktpreise abgeleitet werden.

Weiterhin wird zum Unterschied zwischen "Preis" und "Wert" ausgeführt:

"Während der Preis der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer spezifischen Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern darstellt, versteht man unter dem Wert die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern."

Die Legal-Definition des Marktwertes (Verkehrswertes) einer Immobilie findet sich in § 194 BauGB:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

  • Der Marktwert bezieht sich auf einen Stichtag, den sogenannten Wertermittlungsstichtag.
  • Es wird ein gewöhnlicher Geschäftsverkehr vorausgesetzt. Dies setzt einen verkaufsbereiten Eigentümer und mindestens einen Interessenten voraus, der bereit ist die Immobilie zu kaufen.
  • Es sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage zu berücksichtigen.
  • Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse bleiben bei der Bewertung der Immobilie außen vor (z.B. ein Kauf unter Verwandten oder Werte, die in einer Zwangsversteigerung erzielt werden).

All diese Punkte sind bei der Wertermittlung einer Immobilie in Hochdorf zu berücksichtigen und werden insbesondere in der Immobilienwertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) detaillierter ausgeführt. Dort sind auch die Verfahren beschrieben, mit denen der Wert einer Immobilie, auch in Hochdorf bzw. im Landkreis Esslingen, bewertet werden kann.



Alle Landkreise | Baden-Württemberg | auf Basis Bodenwerte 2024

Bodenwertniveau beliebiger Landkreise
miteinander vergleichen!

Wähle Landkreise:



Hier sehen Sie auf einen Blick folgende Informationen für jeden Landkreis in Baden-Württemberg und können Landkreise selektieren, die Sie miteinander vergleichen wollen:


  • Bodenpreisgefälle im Landkreis
  • Bodenpreisniveau im Landkreis/ in Baden-Württemberg
  • mittleres Bodenpreisniveau der Einzelgemeinde (auf Kurve tippen)
  • Rang der Gemeinde/Stadt innerhalb des Landkreises
  • Gemeindeanzahl innerhalb des Landkreises


Voreingestellt ist immer der Rems-Murr-Kreis als Vergleichskreis und der Landkreis des Ortes/ der Stadt, auf deren Seite Sie sich gerade befinden (wird dynamisch ausgewählt). Sie können aber jeden beliebigen Landkreis miteinander über das Anklicken der Checkboxen miteinander vergleichen.



Sachverständiger für Hochdorf

Gutachter für Immobilien-
bewertung in Hochdorf


Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen in Ihrer Stadt/Ihrer Gemeinde:


Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen für Immobilienbewertung







Einige wichtige Strukturdaten zu Hochdorf und dem zugehörigen Landkreis können Sie sich auf der Seite Hauspreise anschauen.

Zertifizierungs-Logo DIA

Infobox
Hochdorf

Nachfolgend Informationen zu Hochdorf, die den Ort bzw. die Stadt noch näher charakterisieren:

Leider liegen für diesen Ort aktuell keine weiteren Informationen vor.


Exkurs | easywert-Fachthema

Minderwerte im Gutachten

Das Thema Minderwerte bei der Ermittlung von Marktwerten ist kompliziert und für den Laien, aber auch für die meisten Gutachter, schwierig zu verstehen bzw. umzusetzen. Minderwerte bei der Ermittlung des Sachwertes und Ertragswertes, z. B. für Bauschäden oder Baumängeln, sind nur dann zusätzlich anzusetzen, wenn sie nicht bereits schon mit dem Ansatz der sonstigen Wertparameter berücksichtigt wurden. D. h. es ist unbedingt darauf zu achten, dass Mängel/ Minderwerte nicht doppelt berücksichtigt werden.

Aktuell ist die lineare Alterswertminderung zur Anwendung empfohlen, damit alle abgeleiteten Daten auf dem gleichen Alterswertminderungsmodell beruhen. Zusätzliche Minderwerte sollte man daher zum Beispiel bei älteren Baujahren nur dann vornehmen, wenn sie nicht bereits mit der linearen Alterswertminderung berücksichtigt sind. Dies ist oft schwierig zu beurteilen. Was macht man beispielsweise mit den Zwei- Scheiben- Holzverbundglasfenstern aus den 70er Jahren, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer bereits abgelaufen ist? Ein Käufer wird diese austauschen müssen. Die vollen Kosten für den Austausch kann man aber nicht als Minderwert abziehen, da es sich gleichzeitig um eine Modernisierung handelt, die die angesetzte Restnutzungsdauer wieder anheben würde. Man behilft sich in der Regel damit, dass man die Kosten auch der in der Bewertung festgesetzen Alterswertminderung unterzieht. Damit ist man wieder modellkonform. Zu begrüßen ist es, dass die neue ImmoWertV 2021 hier neben der reinen Punktevergabe im Punktemodell 5 Abstufungen geschaffen hat, mit denen man den Zustand des Hauses bewerten kann, um so den Modernisierungsgrad zu beurteilen (Anlage 2, Punkt2 ImmoWertV2021):

  • nicht modernisiert (0 - 1 Punkt
  • kleine Modernisierungen im Rahmen der Instdandhaltung (2 - 5 Punkte
  • mittlerer Modernisierungsgrad (6 - 10 Punkte)
  • überwiegend modernisiert (11 - 17 Punkte)
  • umfassend modernisiert (18 - 20 Punkte)


Minderwerte werden nicht nur bei baulichen Mängeln angesetzt, sondern auch bei rechtlichen Mängeln oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit, wie sie sich aus einem Bauverbot ergeben können oder wenn zum Beispiel sonstige Rechte in Abt. II des Grundbuches die Nutzung des zu bewertenden Grundstückes einschränken (z. B. Leitungs- oder Wegerechte).

Ein Sonderfall ist der merkantile Minderwert. Das beste Beispiel ist das sogenannte "Spukhaus". Das Haus hat vermutlich bauphysikalisch keine Mängel, erzielt aber am Markt einen niedrigeren Preis, wenn ihm ein bestimmter Ruf anhaftet, der dazu führt, dass es am Markt nicht uneingeschränkt zu den üblicherweise zu erwartenden Marktpreisen veräußerbar sein wird.

Weitere Minderwerte können sich u. a. aus folgenden Umständen ergeben:



  • Eintragungen im Baulastenverzeichnis (z. B. Vereinigungsbaulast, Bauverbot)
  • Eintragung im Altlastenkataster (Altlastenverdachtsflächen)
  • Eingetragene Lasten und Beschränkungen in Abt.II des Grundbuches
  • Belastungen der Lagequalität (Immissionen durch Lärm, Verkehr, Gerüche, Fluglärm, etc.), sofern sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt sind
  • Auflagen der Denkmalschutzbehörden
  • Lage in einem Milieuschutzgebiet/ Sanierungsgebiet
  • noch nicht abgerechnete oder bezahlte Erschließungskosten
  • ...


Um modellkonform zu bleiben, sollten Minderwerte immer als 'besondere objektspezische Grundstücksmerkmale' nach der Durchführung der normierten Bewertungsverfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert) in Abzug gebracht werden und zwar genauer gesagt nach der Marktwertableitung. Mit anderen Worten wird zuerst ermittelt, welchen Wert die Immobilie im mängelfreien Zustand am Markt erzielen würde und erst dann, ganz am Ende des Verfahrens, berücksichtigt man objektspezifische Besonderheiten wie zum Beispiel Bauschäden oder Instandhaltungsrückstau.

Fragen zu Minderwerten/ Mängeln im Rahmen der Immobilienbewertung


Sachverständigenbüro Stahlheber im Landkreis Esslingen

Ortsauswahl auf der Karte


Karte Landkreis Esslingen Esslingen am Neckar Ostfildern Plochingen Nuertingen Aichwald Hochdorf Wendlingen am Neckar Denkendorf Filderstadt Aichtal Baltmannsweiler Lichtenwald Altbach Reichenbach an der Fils Wernau Notzingen Köngen Neuhausen auf den Fildern Leinfelden Echterdingen Wolfschlugen Unterensingen Oberboihingen Kirchheim unter Teck Neckartailfingen Schlaitdorf Neckartenzlingen Altdorf Großbettlingen Bempflingen Frickenhausen Beuren Erkenbrechtsweiler Neuffen Owen Lenningen Bissingen an der Teck Neidlingen Ohmden Dettingen unter Teck Weilheim an der Teck

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Der Landkreis Esslingen bildet neben der Region Stuttgart, dem Kreis Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis, dem Ostalbkreis, dem Landkreis Göppingen, dem Landkreis Schwäbisch Hall und dem Landkreis Heilbronn einen Tätigkeitsschwerpunkt in meiner Tätigkeit als Sachverständiger.

Auf der obigen Karte finden Sie die Hauptorte im Landkreis und können direkt dahin verlinken. Neben der Beschreibung meiner Tätigkeit als Sachverständiger sollen auf den jeweiligen Seiten auch nach und nach Informationen zu dem jeweiligen Ort zugänglich sein.

Der Landkreis Esslingen ist mit dem Landkreis Ludwigsburg zusammen einer der teuersten Landkreise im Umland von Stuttgart und hat rund 537.000 Einwohner bei einer Fläche von 641,28 Quadratkilometern. Dies entspricht einer Siedlungsdichte von 837 Einwohnern pro qkm. Damit ist der Landkreis Esslingen einer der am dichtesten besiedelten Landkreise in Baden-Württemberg. Der Verwaltungssitz des Landkreises befindet sich in der Stadt Esslingen am Neckar. Der Landkreis hat 44 Städte und Gemeinden. Die fünf größten Städte im Landkreis sind Esslingen am Neckar, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen und Kirchheim unter Teck. Der Landkreis ist über den Flughafen Stuttgart, der im Norden an den Landkreis angrenzt, und über die Autobahn A8 (Karlsruhe - München) und die Bundesstraße B27 verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Der Neckar durchfliest den Landkreis in Nord-Süd-Richtung, wobei Plochingen mit seinem Hafen einen wichtigen Umschlagplatz für Güter bildet. Interessant ist, dass nahezu die Hälfte der Landkreisfläche unter Natur- und Lanschaftsschutz steht. Dies trägt u. a. zur Nachhaltigkeit und zum Erhalt der Lebensgrundlagen und somit auch indirekt zum Werterhalt bei.

Die Wirtschaft im Landkreis ist stark. So ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Landkreis trotz der Krisen in dieser Zeit seit 2020 um 9,3 Prozent gewachsen. Die Wertschöpfung pro Erwerbstätigen liegt Stand 2025 bei über 85.000 Euro pro Jahr. Dementsprechend verfügen die Städte und Gemeinden im Landkreis auch über eine überdurchschnittliche Kaufkraft, was sich natürlich auch am Immobilienmarkt niederschlägt. Aktuell wachsen jedoch aufgrund der zurückgefahrenen Bautätigkeit die Mieten stärker als die Kaufpreise. Der Immobilienmarkt befindet sich Ende 2025 weiterhin in einer Konsolidierungsphase mit leichten Aufwärtstendenzen, die sich bei wieder steigender Inflation verstärken könnten.

Bausubstanz zuverlässig beurteilen in Hochdorf |
Gutachter für Immobilienbewertung
im Landkreis Esslingen

Charakteristika | Baujahresklassen

Immobilienbewertung Gründerzeitobjekte
Baujahre < 1920

Mit der sogenannten Gründerzeit beschreibt man die Bau-Epoche der Jahre 1880 bis 1918. Aus dieser Zeit begegnen einem Gebäude fast nur noch im städtischen Kontext. Diese Gebäude heben sich im modernisierten Zustand meist angenehm von neueren Zweckbauten ab, da sie mit ihren Sandsteinfassaden, teilweise auch Backstein-Fassaden oder Mischformen von beidem architektonisch wesentlich mehr zu bieten haben. Auf die Dachformen sind meist aufwändiger. Aber es gibt auch einige Besonderheiten, die insbesondere bei gar nicht oder nur teilweise modernisierten Objekten Probleme bereiten:

  • teilweise fehlen in den Wohnungen noch die Bäder bzw. mußten Bäder nachträglich eingebaut werden. Dabei wurden bei unsachgemäßten Modernisierungen nicht selten Raumproportionen zerstört bzw. Grundrisse ruiniert.
  • manchmal gibt es die sogenannten "Berliner Zimmer" und/oder gefangene Räume, die über keinen eigenen Flur, sondern nur durch ein Durchgangszimmer zugänglich sind.
  • Abwasserrohre und Rohinstallationen verlaufen oft noch auf Putz. Keine Schallisolierung der Abwasserrohre. Rohinstallation meist komplett modernisierungsbedürftig.
  • Einfache Elektroinstallation, oft noch mit zweiadrigen Kabeln ohne Erdung. Oft noch kein moderner Sicherungskasten mit Kipp-Sicherungen und FI-Schutzschaltern. Oft noch Schraubsicherungen. Zu wenige Steckdosen und oft nur ein Lichtauslass pro Raum. Oft nur ein Telekommunikations-Anschluss für Telefon oder Router.
  • Innenputz mit Hohllagen, oft im Bereich des Kamins (durch Abklopfen fühl- und hörbar). Deckenputz inkl. Putzträger (oft noch Schilfmatten) schadhaft (evtl. mit Glasfasertapete sanierbar).
  • Bodenbeläge meist erhaltenswert, da teure Vollholzdielen, die nachbearbeitet, abgeschliffen und neu versiegelt eine sehr schön Optik bieten. Aber in manchen Fällen kann dies sehr teuer sein, insbesondere wenn die Dielen sehr stark "knarzen".
  • Holzbalkendecken schwingen und hängen durch, keine Trittschall und Wärmedämmung, Zwischenfüllung manhcmal schadstoffbelastet (z.B. bleihaltige Schlacken). Sanierung mit Gusasphalt-Estrich oft sinnvoll.
  • Fassade: Außendämmung bei Decnkmalschutz oft nicht möglich. Klinkermauerwerk auf Schlagregenfestigkeit überprüfen.
  • Kamine oft sanierungsbedürftig (Versottung, Kaminköpfe beschädigt)
  • Unausgebaute Dachräume ohne Wärmedämmung und keine Dämmung der obersten Geschossdecke. Fehlende Unterspannbahnen.
  • Innentüren manchmal erhaltenswert, aufwändiges Aufarbeiten notwendig
  • Alte, gut erhaltene Kastenfenster manhcmal erhaltenswert (Denkmalschutz!). Ansonsten sanierung notwendig, wenn noch keine Isolierverglasung
  • Keller: Meist Bruchsteinmauerwerk ohne Horizontalsperre. Folge: Aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk. Je nach Ausprägung Abgrabung an Kelleraußenwänden und Abdichtung erforderlich.
  • Schallschutz und Wärmeschutz in der Regel nicht zeitgemäß.

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Wertermittlung Wohnhäuser
Baujahre 1920 - 1959

Für diese Baujahre gilt im Prinzip das gleiche wie für die vorherige Baujahrsgruppe. Sehr begehrt sind die 20er bis 30er Jahre Villen mit zwei Vollgeschossen und dem typischen steilen Walmdach oder Zeltdach. Diese Gebäude weisen gerade in städtischen Wohnlagen gute sanierungsfähige Bausubstanz auf und haben sehr schöne harmonische Proportionen. Insbesondere für die Baujahre direkt nach dem Krieg (1945) gilt, dass oft Trümmermaterial für den Wiederaufbau verwendet und ziemlich sparsam mit allem umgegangen wurde. Insbesondere sollte man hier auf statische Erfordernisse (Wand- und Deckenstärken) achten, da diese oft heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen. Zudem wurde meist recht einfach gebaut, wenig ansprechende Architektur und mit oft sehr kleinen Raumgrößen (Siedlungshäuschen). Insbesondere bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften aus dieser Zeit zu beachten sind die einschaligen Haustrennwände.

Stand der Technik sind heute zweischalige Trennwände mit Trennlage dazwischen, um Schallbrücken zu verhindern. In der Baujahresklasse bis Ende der 50er-Jahre wurden die Haustrennwände oft noch einschalig ausgeführt. Dies führt zu Schallübertragungen von Haus zu Haus. Gerade wenn dann auch die Treppenhäuser an den Trennwänden platziert wurden, kann dies zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch belastende Schallereignisse führen. Solche Mängel sind auch nachträglich kaum zu beheben. Versuche, mit Plattenmaterial an den Innenflächen der betroffenen Wandabschnitte scheitern in der Regel und bringen keine oder kaum Verbesserungen. Daher ist ein solcher Mangel bei der Bemessung von Kaufpreisen entsprechend zu berücksichtigen.

Ein weiteres häufiges Problem der Baujahresklasse sind Wärmebrücken an Bauteilen wie z.B. Balkonen oder überstehenden Wandscheiben, die keine thermische Trennung haben und dadurch Wärme von innen nach außen ableiten. Dadurch wird oft der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, mit der Folge, dass es an den betroffenen Innenwandflächen zu Tauwasserausfall und Schimmelbildung kommen kann, insbesondere dann, wenn auch noch fehlerhaftes Nutzerverhalten hinzu kommt, wie zum Beispiel zu geringe Luftwechselrate (zu wenig Lüften) oder nicht ausreichende Luftzirkulation vor Außenwänden (Thema Schrank an der Außenwand) oder zu hohe Feuchteeinträge in den Wohnräumen (Pflanzen, Aquarien, Wäsche trocknen).

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Gutachten/ Marktwertermittlung
Baujahre 1960 - 1979

Typische Merkmale dieser Baujahre sind:

  • die aufkommende Verwendung von Beton und Betonbauteilen (Wärmebrückenproblematik, Schallbrücken, Probleme bei auskragenden Betonbauteilen wie Balkonen etc. mit rostender Stahlbewehrung)
  • Glasbausteine (schlechte Wärmedämmung)
  • Fassadenverkleidungen mit asbesthaltigen Eternit- Platten, teilweise fehlende Hinterlüftung der vorgehängten Fassaden
  • Oft sehr große Treppenhäuser (Verkehrsflächen) und ungünstiges Ausbauverhältnis mit erhöhten Heizkosten pro m² Wohnfläche (gerade bei den 70er Baujahren)
  • Typische Dachform: Flachdach. Seit dem damaligen Baujahr unsanierte Flachdächer sind in der Regel ein Sanierungsfall. Hier sollte auf alle Fälle ein auf Flachdächer spezialisierter Dachdecker hinzugezogen werden, da die Beurteilung aufgrund der Kiesschüttung oft schwierig ist. Auch ist auf bereits rissige Bitumenabdichtungen oder fehlerhafte Anschlüsse bei aufgehenden Bauteilen (Übergang Dachfläche zu Entlüftungsrohren, Kaminen oder Wandanschlüssen) zu achten.
  • Sanitärausstattung, Bodenbeläge, Heizungssystem und Fenster entsprechen in der Regel nicht mehr heutigen Ansprüchen und müssen ausgetauscht werden.
  • Elektroinstallation meist noch ausreichend, aber oft ebenfalls unmodern (wenig Sicherungen, FI-Schutzschalter?).
  • Gesundheitsschädliche Holzanstriche zum Schutz vor Holzschädlingen. Oft nur durch Laborprüfung erkennbar, da die flüchtigen Bestandteile bereits zum Großteil ausgegast sind.
  • Nachtspeicheröfen: Diese sind heute unwirtschaftlich und teuer in der Entsorgung.
  • Asbesthaltige Bauteile wie z.B. Well-Eternit-Dächer (Garagen) oder Balkongeländer aus asbesthaltigem Platten-Material.

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Verkehrswertgutachten
Baujahre 1980 - 1999

Wohnhäuser dieser Baujahre weisen bereits deutliche Verbesserungen auf, insbesondere die der 90er-Jahre:

  • Verbesserter Wärmeschutz
  • oft bereits 30er Außenwände (oft HLZ)
  • nach den ersten Energiekrisen in den 70er-Jahren erfolgte durch die Heizkostenverordungen (1981,1984,1989,2009,2021) eine ständige Erhöhung und Verbesserung der energetischen Qualität der Heizungsanlagen und der Gebäudehülle
  • fehlende Luftdichtheit von Außenbauteilen (Außenwände, Dachflächen)
  • noch weit entfernt von heutigen Anforderungen bzgl. Wärmedämm-Standards und Gebäudetechnik
  • Typisches Merkmal sind oft die dunkelbraunen Holzfenster bzw. Fensterelemente bei den 80er Baujahren, die - sofern noch nicht getauscht - ausgetauscht werden sollten.
  • nicht mehr zeitgemäße Sanitär-Ausstattung (farbige Sanitärobjekte, z.B. bahama-beige bei 80er-Jahre-Baujahren)
  • oft Probleme mit Kupfer-Wasser-Leitungen durch Loch-Korrosion
  • nicht UV-beständige Unterspannbahnen im Dach, die mit der Zeit porös werden (Gitter-Folien)
  • Oft noch Niedertemperatur-Kessel und noch keine Brennwert-technik, aber schon mit Außenfühler
  • Standard-Dachdeckung ist der Betondachstein, der leichter Moos und Flechten ansetzt als der Ton-Dachziegel.
  • Nicht versenkte Tellerköpfe beim WDVS, die mit der Zeit als runde Flecken auf der Fassade sichtbar werden.
  • Grundrissbesonderheit: Bei manchen Wohnungen im Geschoss-Wohnungsbau "fehlt" der vorher typische Flur- oder Windfang-Bereich und man betritt direkt den Wohnbereich, was manchmal eher gewöhnungsbedürftig ist und sich beim Wiederverkauf wertmindernd auswirken kann.

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Typische Mängel
Baujahre 2000 bis heute

Auch bei neueren Baujahren tauchen immer wieder Besonderheiten oder auch Mängel auf. Diese sind weniger spezifisch als bei älteren Baujahren und betreffen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks im Baugewerbe auch häufig Ausführungsfehler oder Einsparungen am Grundriss. Zum Beispiel ist ein spezifisch für diese Baujahresklasse ab den 2010er-Baujahren auffälliges Erkennungsmerkmal, dass ein Raum für eine abgetrennte Küche oder Wände für offene Küchen teilweise komplett eingespart werden. Gerade im Geschoss-Wohnungsbau "klebt" dann eine Küchenzeile an einer Wand des Wohnbereiches und es gibt gar keinen klar abgegrenzten Küchenbereich mehr.

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine entsprechende Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

Allgemeine Hinweise
zu der obigen Einteilung:

Die obigen Ausführungen sind nicht abschließend, sondern stellen lediglich einen Auszug der möglichen Besonderheiten oder Schäden dar. Zudem können diese über die beispielhaft angegebenen Baujahresklassen hinweg auftreten. Bei einer Objektbesichtigung zur Beurteilung des Objektzustandes können immer nur die augenscheinlich erkennbaren Besonderheiten berücksichtigt werden, da ja u.a. keine Bauteil-Öffnungen oder vertiefende Untersuchungen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens statt finden können. Der Fokus liegt auf den Auswirkungen von bestimmten Merkmalen und/ oder Schäden auf den Marktwert. So werden im Verkehrswertgutachten in der Regel auch nicht die tatsächlichen Schadensbeseitigungskosten aufgeführt, sondern lediglich die Minderwerte geschätzt, die das jeweils festgestellte Merkmal oder der jeweils festgestellte Schaden auf den Marktwert nach Einschätzung des Gutachters haben dürfte.

Sollten Sie in Hochdorf oder im Landkreis Esslingen für eine Immobilie ein Gutachten oder eine Marktwerteinschätzung benötigen, würde ich mich über eine Anfrage zur Erstellung eines Gutachtens freuen.

"Eine Reise von 1000 Schritten
beginnt immer mit dem ersten
Schritt"

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"Wer hohe Türme bauen will,
muss lange beim Fundament
verweilen."
(Anton Bruckner)

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