easyWert- Immobilienlexikon:     BUCHSTABE “V”


Verkehrswert

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert: “Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”

Vergleichswert

Ein Vergleichswert wird abgeleitet aus Vergleichspreisen, die für gleichartige Immobilien erzielt wurden. Durch statistische Verfahren ist die vorhandene Grundgesamtheit der Vergleichspreise hinsichtlich der wichtigsten wertbestimmenden Parameter (Baujahr, Größe, Zustand, Lage) auszuwerten und für die zu bewertende Immobilie ein Vergleichswert herauszuarbeiten. Das zugehörige Verfahren wird als Vergleichswertverfahren bezeichnet und gilt als das Verfahren in der Immobilienbewertung, das am direktesten zum Marktwert einer Immobilie führt, da eine direkte Ableitung des Immobilienwerts aus Vergleichspreisen erfolgt. Am häufigsten wird der Vergleichswert für Grundstückswerte und für Eigentumswohnungen in €/ m² ermittelt.

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Verblendmauerwerk

Äußere Schale eines zweischaligen Mauerwerks. In erster Linie versteht man unter Verblendmauerwerk das mit so genannten Verblendern aus Klinkerriemchen oder Kalksteinriemchen verblendete Mauerwerk. Dabei werden die Riemchen direkt auf die tragende Wandschale aufgeklebt. Im allgemeinen bezeichnet man auch die äußere Schale eines zweischaligen Mauerwerks als Verblendmauerwerk. Dieser Wandaufbau dient dem Schutz vor der Witterung (Wind und Schlagregen) und/oder hat optische Gründe. Häufigstes Beispiel für ein zweischaliges Mauerwerk dürfte das in Norddeutschland aufgrund der rauen Witterung häufig verwendete und sehr widerstandsfähige Klinkermauerwerk als Vorsatzschale (hinterlüftet oder mit Kerndämmung) oder als Verbundmauerwerk (Klinkerriemchen) sein.

Vorhangfassade

Bei der Vorhangfassade ist eine zweite Schale dem tragenden Mauerwerk “vorgehängt”. Der Zwischenraum kann eine Dämmung enthalten und ist in der Regel hinterlüftet, um die vom Innenraum nach außen diffundierende Feuchtigkeit abzutransportieren. Historische Vorbilder der modernen Vorhangfassaden sind auf Lattung und Konterlattung angebrachte Holzschindeln oder Schieferplatten, mit denen bereits in früheren Zeiten die Fassade verschönt wurde und gleichzeitig die Wärmedämmung und der Witterungsschutz verbessert werden konnte. Moderne Materialien für die äußerste Fassadenschicht sind spezielle Kunststoffplatten, Titanzink oder Aluminium.

Fassade

Verkehrswertgutachten                          >>>Seitenanfang>>>

Ein Verkehrswertgutachten ist das Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie oder eines immobiliengleichen Rechtes (Wohnungseigentum, Erbbaurecht). Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB sollte ein Sachverständiger über eine gute Ausbildung auf dem Gebiet der Wertermittlung und über Erfahrung im Immobiliensektor verfügen. Verkehrswertgutachten werden benötigt im Zuge von Ehescheidungen zur Bestimmung von Ausgleichsbeträgen, bei Testamentsvollstreckungen zur Ermittlung des Immobilienwerts zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, als steuerliche Bemessungsgrundlage, wenn der vom Finanzamt angenommene Immobilienwert zu hoch angesetzt wurde, als Ankaufs- oder Verkaufsgrundlage oder für Zwangsversteigerungen. Darüber hinaus dienen Verkehrswertgutachten auch Banken oder Versicherungen als wertvolle Entscheidungsgrundlage.

Verkehrsfähigkeit

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) muss ein Gutachten grundsätzlich so beschaffen sein, dass sich ein unbeteiligter Dritter ein objektives Bild von der Sachlage machen kann. Dies setzt die Neutralität, Kompetenz und Glaubwürdigkeit des Gutachters und die Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens voraus. Nur dann kann einem Gutachten die Verkehrsfähigkeit attestiert werden.

VOB                                                            >>>Seitenanfang>>>

Die VOB ist die “Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen” (früher: Verdingungsordnung für Bauleistungen). Sie besteht aus den Teilen A,B,C. Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Der Teil C besteht aus Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen. Insbesondere bezüglich der Verjährungsfristen unterscheiden sich die Regelungen nach VOB vom Werkvertragsrecht nach BGB. Dies muss man wissen, wenn man entsprechende Bauverträge unterschreibt. Ist der Auftraggeber einer Bauleistung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, erfolgt die Vergabe grundsätzlich nach VOB- Richtlinien.

Verbundestrich

Estrich, der direkt mit dem tragenden Untergrund verbunden ist, heißt Verbundestrich.

Estrich


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