|
|
 |
|
|
|
Verkehrswert
|
|
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert: “Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
|
|
 |
|
|
|
Vergleichswert
|
|
Ein Vergleichswert wird abgeleitet aus Vergleichspreisen, die für gleichartige Immobilien erzielt wurden. Durch statistische Verfahren ist die vorhandene Grundgesamtheit der
Vergleichspreise hinsichtlich der wichtigsten wertbestimmenden Parameter (Baujahr, Größe, Zustand, Lage) auszuwerten und für die zu bewertende Immobilie ein Vergleichswert herauszuarbeiten.
Das zugehörige Verfahren wird als Vergleichswertverfahren bezeichnet und gilt als das Verfahren in der Immobilienbewertung, das am direktesten zum Marktwert einer Immobilie führt, da eine direkte Ableitung des Immobilienwerts aus Vergleichspreisen erfolgt. Am häufigsten wird der Vergleichswert für Grundstückswerte und für Eigentumswohnungen in €/ m² ermittelt.
|
|
|