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Bei einer Immobilienbewertung orientiert man sich immer an der Ortsüblichkeit von Marktpreisen (Mieten, Wohnungs-, Grundstücks-, Bau-, Wiederverkaufspreise). Überschreitet eine Immobilie die
ortsüblichen Preisspannen, muss analysiert werden, woran dies liegt und ob diese höheren Preise auch in der Wertermittlung als marktwirksam übernommen werden können, oder ob Abschläge vorgenommen werden
müssen, bzw. bei vertraglich fixierten Mieten beispielsweise die Mehrerträge lediglich für die Vertragslaufzeit berücksichtigt werden dürfen.
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