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Dauernutzungsrecht
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Gemäß § 31 Abs.2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter
Ausschluss des Eigentümers nicht zu Wohnzwecken dienende bestimmte Räume in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu nutzen (Dauernutzungsrecht). Das Recht ist sowohl
vererbbar als auch veräußerbar.
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Dauerwohnrecht
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Gemäß § 31 Abs.1 WEG kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine
bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb des
Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Das Recht ist sowohl vererbbar als auch veräußerbar.
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Denkmalschutz
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Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Bei Umbau- oder Modernisierungsarbeiten sind die Denkmalschutzauflagen zu beachten, die von der zuständigen
Denkmalschutzbehörde festgelegt werden. Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann man durch Einsichtnahme in die Denkmalliste der Gemeinde oder im Denkmalbuch der oberen Denkmalbehörde
(Landkreis) recherchieren. Da der Denkmalschutz in die Hoheit der Bundesländer fällt, gibt es hier eine unterschiedliche Handhabung bei der Art der Verzeichnisse.
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Dienstbarkeit
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Dienstbarkeiten sind Nutzungsrechte und als solche geregelt in den §§ 1018 - 1093 BGB (Bsp.: Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, etc.)
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Discounted-cash-flow-Methode (DCF)
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Bei der discounted-cash-flow-method werden alle zukĂĽnftigen Einnahmen und Ausgaben auf den Wertermittlungsstichtag abgezinst. Als Zinssatz nimmt man einen internen ZinsfuĂź, der z.B. der
Renditeerwartung eines Investors entspricht. Erhält man einen positiven Barwert (NET PRESENT VALUE), rentiert sich die Investition unter den getroffenen Annahmen (Kosten während der Investitionsphase,
Steigerungsraten für Verkehrswert, Bewiko, etc.) und die Rendite liegt sogar, je nach Höhe des NPV höher als der Kalkulationszinssatz. Bei einem negativen Wert erbringt die Investition eine niedrigere
Rendite als der angesetzte Zinssatz. Problematisch bei dieser Methode sind die vielen Annahmen, die getroffen werden mĂĽssen und hier insbesondere der Wiederverkaufspreis der Immobilie nach 10
Jahren.
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Diskontierungsfaktor
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1/ q n. Dient in der Wertermittlung hauptsächlich der Abzinsung eines Betrages auf einen bestimmten Wertermittlungsstichtag.
(q = 1 + p; p = Zinssatz; n = Anzahl Jahre)
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Dorfgebiet
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Dorfgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden
Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten
ist vorrangig RĂĽcksicht zu nehmen. (Definition siehe BauNVO)
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Drempel
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Unter Drempel versteht man die an der Traufseite des Hauses stehende Dachgeschosswand, die oft nur bis zum Knie reicht (deshalb auch Kniestock genannt) und die die Dachkonstruktion
(FuĂźpfetten und Sparren) aufnimmt.
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