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Baugrenze
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Eine Baugrenze ist eine Linie im Bebauungsplan, die nicht überbaut werden darf.
Die Baugrenze gilt in der Regel auch für bauliche Anlagen unter der Geländeoberfläche und darf somit auch grundsätzlich nicht von Tiefgaragen und sonstigen Untergeschossen überschritten
werden.
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Bauland
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Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (§§ 30, 33,34,35 BauGB) baulich nutzbar sind, für die die Erschließung gesichert ist und die nach Lage, Form und
Größe für eine bauliche Nutzung ausreichend gestaltet sind.
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Baulast
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Eine Baulast entsteht durch Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück
betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Wegerecht für Zugang zu einem Nachbargrundstück). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen. (Außer in Bayern, wo kein
Baulastenverzeichnis existiert).
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Bauleitplanung
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Im Baugesetzbuch geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird
unterschieden zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen m Maßstab 1:5.000
dargestellt wird, und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), die die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinde detaillierter (meist Maßstab 1:1.000)
festsetzt, z.B. die Art und das Maß (u. a. Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, die
Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.
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Bauliche Nutzung
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Die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelte baulich zulässige Nutzung von Grundstücksflächen in bestimmten Gebieten (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet
etc.)
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Baulinie
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Eine Baulinie ist eine festgelegte Linie im Bebauungsplan, an die gebaut werden muss. Der Sinn besteht darin, dass bestimmte Ziele des Städtebaus damit erreicht werden
können. So z. B. ein einheitliches Erscheinungsbild eines Straßenzuges.
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Baumängel
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Ein nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Bauwerk oder Bauteil, das infolgedessen keine vertragsgemäße Nutzung ermöglicht und somit Anlass zu einer
Mängelrüge gibt, weißt einen Baumangel auf. Ihm fehlt die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit oder Eigenschaft. Ein Baumangel ist also objektbezogen und setzt einen Werkvertrag voraus,
bei dem das Werk vom Unternehmer nicht vertragsgemäß hergestellt wurde. Der Besteller hat die Möglichkeit der Kündigung oder der Minderung. Darüber hinaus steht ihm Schadensersatz zu,
falls er einen Vermögensschaden nachweisen kann.
→ Bauschäden
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Baumassenzahl
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Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Bauwerk pro m² Grundstücksfläche zulässig sind. Sie gehört damit zu den Festsetzungen des zulässigen Maßes der baulichen
Nutzung und ist eher in Bebauungsplänen von Gewerbegebieten anzutreffen.
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Baunebenkosten
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Die neben den reinen Baukosten anfallenden, zusätzlichen Kosten. Zu ihnen gehören hauptsächlich Genehmigungskosten, Gebühren, Architektenkosten, Bauzeitzinsen, Statiker-,
Geometer-, Sachverständigenkosten, Kosten der Baugrunduntersuchung. Gemäß NHK sind diese i. d. R. mit 15 % der reinen Baukosten zu veranschlagen.
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Baunutzungsverordnung (BauNVO)
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Die Baunutzungsverordnung regelt die Art und das Maß der baulich zulässigen Nutzung, die zulässige Bauweise und die Größe der überbaubaren Fläche für Gebiete, für die
ein Bebauungsplan besteht oder für die ein Baurecht nach § 34 Abs.2 BauGB vorliegt.
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Baupreisindex
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Baupreisindizes spiegeln die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Sie beziehen sich auf ein Basisjahr mit der Basiszahl 100 und
geben dann die prozentuale Abweichung in der Preisentwicklung für die Folgejahre wieder.
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Bauschäden
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Bauschäden entstehen nach der Fertigstellung infolge äußerer Einwirkung. Dazu gehören z. B. vernachlässigte Instandhaltung (Reparaturstau), Bergschäden, Wasserschäden,
Holzerkrankungen und Schädlingsbefall. Bauschäden können auch als
Folge von Baumängeln auftreten (Mangelfolgeschaden). Ein
Schaden im juristischen Sinne setzt immer eine Vermögenseinbuse voraus. D.h. solange kein Vermögensschaden nachweisbar ist, besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz.
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Bebauungsplan
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Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich durch eine Satzung (Gemeinderatsbeschluss, Stadtratsbeschluss) fest, welche städtebaulichen Maßnahmen auf einem Grundstück erlaubt
sind.
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Befangenheit des Gutachters (Besorgnis)
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Insbesondere bei Gutachten, die gerichtsfest sein müssen, hat der Gutachter darauf zu achten, dass bei Verfahrensbeteiligten nicht die Besorgnis der Befangenheit seiner Person
entstehen kann. D. h. der Gutachter darf in keinster Weise in Verdacht geraten, ein persönliches Interesse am Ergebnis seines Gutachtens zu haben. Oft kann es ihm schon negativ ausgelegt
werden, wenn er mit einer der Parteien beim Ortstermin gemeinsam erscheint oder sich unterhält, so dass dann bei der anderen Partei der Verdacht der Befangenheit des Gutachters entstehen kann.
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Beleihung
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Grundschuldgesicherte Kreditvergabe, bei der das beliehene Grundstück als Sicherheit für den Kredit dient. Diese Form des Kredits wird auch Realkredit genannt. Die Höhe der
Beleihung richtet sich nach der Höhe des Beleihungswerts der Immobilie und nach der Bonität der Schuldner.
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Belichtung
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Die Belichtung ist ein wertrelevanter Faktor bei der Bewertung von Immobilien. Interessant ist u. a. die Belichtung eines Grundstücks, hier die Frage, ob z. B. eine schlechte
Belichtung vorliegt aufgrund der Nachbarbebauung oder der Lage am Waldrand oder im Schatten von geographischen Erhebungen. Bei Wohnungen spielt in dem Zusammenhang vor allem die Lage
innerhalb des Gebäudes eine Rolle. EG- Wohnungen oder Wohnungen in unteren Geschossen haben oft eine schlechtere Belichtung als Wohnungen in höher liegenden Geschossen. Auch die Ausrichtung
nach der Himmelsrichtung spielt eine große Rolle. Ist die Wohnung (die Wohnräume) nach Süden oder Südwesten ausgerichtet, ist dies günstiger als eine Nord- Ausrichtung.
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Berliner Zimmer
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Als Berliner Zimmer bezeichnet man ein Durchgangs- bzw. Verbindungszimmer, meist zwischen Haupt- und Nebenflügeln eines Gebäudes. Es ist oft schlecht belichtet und hat einen
ungünstigen Zuschnitt, so dass sein Nutzwert in der Immobilienbewertung eher schlecht eingeschätzt wird. Die Bezeichnung kommt daher, weil es häufig in Berliner Mietshäusern vorkommt (oft in Gründerzeit- Bauwerken).
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Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
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Das nicht vererbliche und nicht übertragbare Recht, das denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt, das Grundstück zu nutzen. (Beispiele
sind: Wohnungsbesetzungsrechte, Benutzungsrechte und Unterlassungsansprüche, Wohnungsrechte ( § 1093 BGB ), die als besondere Form der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit das Recht
verleihen, ein Gebäude oder ein Teil des Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Die Unterhaltungspflicht kann vertraglich vereinbart werden ( § 1021 BGB ),
Wettbewerbsbeschränkungen, sofern nicht als Grunddienstbarkeit begründet (Konkurrenzklauseln), Aussichtsrechte, Leitungsrechte, wenn sie z.B. für einen Versorgungs- oder
Verkehrsträger in dieser Form begründet sind.
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Bestandsschutz
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Der Bestandsschutz sichert bauliche Anlagen gegenüber Änderungen der Baurechtsordnung und erstreckt sich dabei aus der verfassungsrechtlichen Sicht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1
GG nur auf ihren genehmigten Bestand und ihre genehmigte Funktion.
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Bestellungsvoraussetzungen
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Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Gutachtern gibt es eine Reihe von Bestellungsvoraussetzungen, die in den Sachverständigenordnungen der IHK geregelt
werden. So müssen eine Reihe von persönlichen (z.B. einwandfreies Führungszeugnis) und fachlichen (Sachkundenachweis) Eignungen vorhanden sein, um als Gutachter bestellt werden zu können.
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Betreiberimmobilien
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Hierbei handelt es sich um Immobilien, bei denen der Wert im wesentlichen von dem unternehmerischen Konzept des Grundstückseigentümers abhängig ist und der Erfolg einer
solchen Immobilie meist untrennbar mit der Person des Unternehmers verknüpft ist. Es ist bei der Wewertung genau zu prüfen, wie die Drittverwendungsfähigkeit ist und ob der aktuelle Ertrag
auch ohne den derzeitigen Betreiber erzielbar wäre. Ist dies nicht der Fall, sollte maximal der jedem anderen Nutzer nachhaltig erzielbare Ertrag der Immobilienbewertung zugrunde gelegt
werden.
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Betriebskosten
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Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 S. 1 Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum
oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Bei Vermietung
der Immobilie werden diese Kosten i. d. R. auf den Mieter umgelegt.
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Bewirtschaftungskosten
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Bewirtschaftungskosten lassen sich unterteilen in
a) Umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung,
Schornsteinfeger, Versicherungen.
b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten. Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter
abgerechnet werden.
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Bodenrichtwert
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Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen
gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. Ein Bodenrichtwert muss auf die Besonderheiten des zu bewertenden Grundstücks angepaßt werden, damit Lagebesonderheiten, Grundstücksgröße und
-zuschnitt, bauliche Ausnutzung etc. adäquat in der Bewertung berücksichtigt werden. Ebenso muss der Bodenrichtwert auf den Bewertungsstichtag indiziert werden, sofern seit der
Veröffentlichung des Richtwerts Preisveränderungen auf dem Grundstücksmarkt statt gefunden haben.
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BORIS
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BORIS ist das Bodenrichtwertinformationssystem in Nordrhein- Westfalen. Dies ist ein vorbildliches Informationssystem, das es dem Nutzer ermöglicht, online direkten und
kostenlosen Zugriff auf Bodenrichtwerte zu erhalten.
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Bruttogrundfläche
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Die Bruttogrundfläche ist die Grundfläche nach Außenmaß aller nutzbaren Grundrissebenen eines Gebäudes. Etwas problematisch ist die Definition für „nutzbar“.
Insbesondere bei Dachgeschossen ist es problematisch ein nicht ausgebautes aber ausbaufähiges Dachgeschoss gleich zu behandeln wie ein nicht ausgebautes und auch nicht ausbaufähiges
Dachgeschoss, wie dies in den NHK 1995 und 2000 der Fall ist. Hier muss der Sachverständige korrigierend eingreifen und die Tabellenwerte gemäß NHK sachverständig plausibilisieren und
anpassen..
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Bauhaus, Bauhausstil
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Das Bauhaus ist die bedeutendste Kunstschule des 20sten Jahrhunderts. Sie ent- bzw. bestand 1906 - 1924 in Weimar, 1924 - 1930 in Dessau und 1930 - 1933 in Berlin. Leitgedanke:
Architekten, Bildhauer und Maler müssen zurück zum Handwerk. Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau ! (Manisfest v. Walter Gropius, 1919). In der Architektur dominieren kubische Formen, das
Tragwerk verschwindet hinter gläsernen Vorhangfassaden. Die Funktionalität bestimmt die äußere Form. Das Bauhaus war Vorläufer des Konstruktivismus und des Futurismus.
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Bindige Böden
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Bindige Böden haben Ihren Namen daher, weil die feinkörnigen Materialien (Lehm, Ton, Schluff), aus denen sie sich zusammensetzen, Wasser binden können. Meist bestehen bindige Böden aus
unterschiedlichen Mischungsverhältnissen zwischen diesen Materialien, teilweise ist noch Sand eingelagert (z. B. Sandiger Ton). Aufgrund der meist inhomogenen Struktur setzt sich der Boden meist
unregelmäßig und fast immer sehr langsam, weshalb Setzungsschäden noch Jahre nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten können. Weitere Eigenschaft: Schlecht wasserdurchlässig, so dass es zu
Staunässe und Volumenzu- und abnahme kommt. Diese Eigenschaften machen solche Böden für Gebäudegründungen eher ungeeignet oder zumindest schwierig. → Nichtbindige Böden
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Basalt
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Basalt ist ein vulkanisches Ergussgestein. Durch die langsame Abkühlung des Magmas entsteht ein festes, feinkörniges Gestein, das hauptsächlich im Straßenbau (Bordsteine, Schotter) und
als Zuschlagstoff bei der Betonherstellung verwendet wird. Basalt hat einen dunklen meist leicht bläulichen Farbton.
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Baugrund
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Unter Baugrund versteht man den für die Errichtung eines Bauwerks vorbereiteten Boden. Für die Qualität der Tragfähigkeit des Baugrundes ist die Bodengüte verantwortlich. Die
Bodengüte ist definiert in der DIN 1054. Demnach werden drei hauptsächliche Bodengüten unterschieden: 1) Fels: Sehr belastbarer und fester Untergrund, Gründung jedoch oft teuer, da schwer zu
bearbeiten 2) Bindige Böden 3) Nicht bindige Böden
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Baurichtmaß
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Das Baurichtmaß ist in der DIN 4172
– Maßordnung im Hochbau (von 07.1955) geregelt. Es ist ein Rastermaß, durch das Höhen, Breiten und Stärken in der Dimensionierung von Bauteilen im Hochbau festgelegt werden. Das Baurichtmaß (Raster) beträgt ein Achtelmeter (12,5 cm).Alle Maße werden als Vielfaches von einem Achtelmeter dargestellt.
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Blähton
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Blähton wird aus Tonkügelchen hergestellt, die bei ca. 1200 Grad Celcius gebrannt werden. Dabei bläht sich der Ton auf und bildet Poren, in die Luft eingeschlossen wird. Es bildet sich
beim Brennvorgang ein druckfestes rundes Gebilde. Blähton wird als Zuschlagstoff bei der Herstellung von Leichtbetonsteinen oder als Schüttmaterial zur Wärmedämmung, als Feuchteschutz oder als Trittschalldämmung verwendet.
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Bindemittel >>>Seitenanfang>>>
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Bindemittel dienen im Bauwesen dazu körnige Materialien (Sande, Kiese) zu einem Festkörper und meist zusätzlich mit dem Untergrund zu verbinden. Man unterscheidet organische und
anorganische Bindemittel. Organische Bindemittel sind. z. B. natürliche oder künstliche Harze (Bitumen, Alkyd-
oder Epoxidharze). Bei den anorganischen Bindemitteln, die in der Regel in sehr feiner Pulverform vorliegen und mit Wasser vermischt werden, unterscheidet man die hydraulischen Bindemittel (z. B. Zement, hydraulische Kalke) und die nichthydraulischen Bindemittel - auch
Luftbindemittel genannt (z. B. Gips, Luftkalke, Magnesiabinder).
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Baugrube
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Je nach dem, wie sich der Baukörper ins Gelände einfügt (Hanglage, unterkellertes Gebäude oder lediglich Bodenplatte) muss vor Beginn der Bauarbeiten eine Baugrube ausgehoben werden. Die Baugrube dient als Arbeitsraum und nimmt das Bauwerk auf. Die Flanken der Baugrube müssen ab einer bestimmten Tiefe und
je nach Bodenbeschaffenheit, Umgebungsbebauung und Geländeeigenschaften gegen Abrutschen gesichert werden. Dies geschieht durch einen Verbau (Einschalung) der Baugrube. Gegen Aufweichen der
Baugrubenwände werden oft Plastikplanen als Schutz verwendet. Der noch benötigte Mutterboden wird zur späteren Verfüllung der Baugrube neben dieser gelagert (falls noch Platz vorhanden ist) und der
restliche ausgebaggerte Boden zur Lagerung
auf eine Erddeponie gefahren. Die Kosten für die Baugrube bestehen daher nicht nur aus der Arbeitsleistung für das Herstellen und Sichern der Baugrube, sondern auch für das Abfahren und Deponieren des Erdreichs. Eine möglichst genaue Schätzung der m³ der auszuhebenden Baugrube bewahrt vor späteren Überraschungen bei Rechnungsstellung. Bei hohen Grundwasserständen oder bei durch starke Niederschläge in die Grube eindringendes Wasser müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden (Bsp. Wasserhaltungsanlage, Betonsohle aus WU-Beton). Die Art des Bodens beeinflusst ebenfalls stark die Kosten der Baugrube. Bei felsigem Untergrund sind evtl. Sprengungen oder der Einsatz von schwerem Gerät notwendig, die die Herstellung der Baugrube verteuern.
→ Baugrunduntersuchung
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Baugenehmigung
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Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid der zuständigen Baubehörde, dass das mit Bauantrag beantragte Bauvorhaben zulässig ist. Die Baugenehmigung hat meist zwei Jahre
rechtlichen Bestand. Ist danach noch nicht mit dem Bau begonnen worden, bedarf es einer erneuten Genehmigung. Es können bestimmte Auflagen an die Baugenehmigung geknüpft werden. Die bauplanerische
Zulässigkeit von Vorhaben (Bauplanungsrecht) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das Bauordnungsrecht (also Fragen der Zuständigkeiten, Genehmigungspflicht, Bauvoranfragen, Genehmigungsbefreiungen,
Baugenehmigungsverfahren, Bauaufsicht) richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Aus Gründen der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Entbürokratisierung wurden in den
meisten LBOs für bestimmte Bauvorhaben Genehmigungsfreistellungsverfahren oder vereinfachte Genehmigungsverfahren eingeführt.
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Bausachverständiger >>>Seitenanfang>>>
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Bausachverständiger wird oft als Synonym für Immobiliensachverständiger, Sachverständiger für Immobilienbewertung, Baugutachter, Gutachter o. ä. Begriffe verwendet. Vom Begriff her
gesehen ist der Bausachverständige aber eher auf den bautechnischen Bereich der Immobilienbewertung spezialisiert und hat viele Berührungspunkte zum Berufsbild des Bauschadenssachverständigen,
während ein Sachverständiger für Immobilienbewertung zwar auch Grundkenntnisse im Bereich Bautechnik und Bauschäden benötigt, seinen Schwerpunkt aber in dem Bereich Verkehrswertermittlung und
Marktpreisfindung hat. Eine einheitliche Regelung der Begriffe gibt es nicht. Es darf aber durch die Bezeichnung keine Irreführung des Auftraggebers erfolgen.
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Baupläne
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Baupläne (Entwurfspläne) werden in der Regel im Maßstab 1:100 dargestellt (Detailzeichnungen auch 1:50 oder größer). Es werden die Grundrissebenen (Kellergeschoss, Erdgeschoss,
Obergeschosse, Dachgeschosse) zeichnerisch dargestellt und mit Massketten versehen. Zusätzlich werden Gebäudeansichten und Gebäudeschnitte dargestellt. Die Gebäudeschnitte werden mit den Buchstaben
A, B, C, etc. bezeichnet, wobei man anhand der Grundrisspläne dann sehen kann, an welcher Stelle der Gebäudeschnitt angesetzt wurde. Aus den Schnittzeichnungen können lichte Raumhöhen und
Geschosshöhen abgelesen werden. Wandstärken, Unterzüge, Tür- und Fensteröffnungen, Treppen und sonstige bauliche Details sind weitere erkennbare Details. Der Sachverständige entnimmt den Plänen
die Qualität der Grundrisslösung, die Funktionalität von Räumen und Raumgrössen, das Verhältnis von Verkehrsfläche zu Hauptnutzfläche, die Belichtung der Räume und berücksichtigt diese Kriterien bei der Wertfindung. Die Himmelsrichtungen sind durch Einzeichnung eines Nordpfeils auf den Plänen kenntlich zu machen. Damit sind die Planunterlagen sehr wichtig für den Gutachter bei der Immobilienbewertung (Verkehrswertgutachten).
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Betondachsteine
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Dachdeckung aus Dachsteinen, die aus Quarzsand, Zement und Wasser hergestellt und in der Regel beschichtet sind, um den Dachstein widerstandsfähiger gegen Witterungseinflüsse zu machen.
Betondachsteine werden bei ca. 60 Grad Celcius getrocknet und anschließend einige Wochen zur weiteren Aushärtung gelagert. Vorteil: Billigste Möglichkeit der Dacheindeckung. Nachteil: Gerade in der
Nähe von viel Vegetation, an feuchteren Standorten oder an Nord- und Westseiten bildet sich meist relativ schnell ein Bewuchs mit Flechten und Moosen. Zudem finden sich bei älteren Dächern vermehrt
die durch Verwitterung entstehenden Sande in den Dachrinnen, die dadurch leichter “verschlammen” und öfter gereinigt werden sollten.
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Brüstung
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Eine Brüstung ist eine Umwehrung bzw. Absturzsicherung in Form von Mauerwerk, Metallplatten, Holz, Sicherheitsglas, Kunstglas, oder sonstigen Materialien. Im Gegensatz zum Geländer
handelt es sich um eine weitestgehend geschlossene vertikale Fläche. Ab einer Absturzhöhe von 1 m ist in der Regel eine Brüstung vorzusehen. Die Regelungen bezüglich Brüstungshöhen (z.B. bei
Balkonen) finden sich in den Landesbauordnungen. Auch das Mauerwerk
unterhalb eines Fensters bezeichnet man als Brüstung (Fensterbrüstung). Bei bodentiefen Fenstern ist daher Sicherheitsverbundglas vorgeschrieben. Oft erfolgt die Absturzsicherung durch einen
brüstungshohen, so genannten Französischen Balkon.
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Bruttogeschossfläche >>>Seitenanfang>>>
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Die Bruttogeschossfläche ist die Fläche nach Außenmaß in allen baurechtlich als Vollgeschoss geltenden Grundrissebenen. Sie darf nicht mit der Bruttogrundfläche verwechselt werden. Die Bruttogeschossfläche wird für die Berechnung der Geschoßflächenzahl (GFZ) verwendet.
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Baustellenestrich
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Estrich, der auf der Baustelle hergestellt oder einbaufertig angeliefert und frisch eingebaut wird.
→ Estrich
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Baustoffklassen >>>Seitenanfang>>>
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Nach DIN 4102 unterscheidet man folgende Baustoffklassen, die sich bezüglich ihres Brandverhaltens unterscheiden:
- A1, A2, A3: nicht brennbar
- B1: Schwer entflammbar (können u. U. unter Feuer zersetzen und explosive und brennbare Gase entwickeln
- B2: Normal entflammbar
- B3: Leicht entflammbar (dürfen eigentlich gar nicht verwendet werden)
- B: Allgemein brennbar
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