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Baugrenze 

Eine Baugrenze ist eine Linie im Bebauungsplan, die nicht überbaut werden darf. Die Baugrenze gilt in der Regel auch für bauliche Anlagen unter der Geländeoberfläche und darf somit auch grundsätzlich nicht von Tiefgaragen und sonstigen Untergeschossen überschritten werden.

Bauland

Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (§§ 30, 33,34,35 BauGB) baulich nutzbar sind, für die die Erschließung gesichert ist und die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung ausreichend gestaltet sind.

Baulast

Eine Baulast entsteht durch Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Wegerecht für Zugang zu einem Nachbargrundstück). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen. (Außer in Bayern, wo kein Baulastenverzeichnis existiert).

Bauleitplanung

Im Baugesetzbuch geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird unterschieden zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen m Maßstab 1:5.000 dargestellt wird, und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), die die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinde detaillierter (meist Maßstab 1:1.000) festsetzt, z.B. die Art und das Maß (u. a. Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, die Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Bauliche Nutzung

Die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelte baulich zulässige Nutzung von Grundstücksflächen in bestimmten Gebieten (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc.)

Baulinie

Eine Baulinie ist eine festgelegte Linie im Bebauungsplan, an die gebaut werden muss. Der Sinn besteht darin, dass bestimmte Ziele des Städtebaus damit erreicht werden können. So z. B. ein einheitliches Erscheinungsbild eines Straßenzuges.

Baumängel

Ein nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Bauwerk oder Bauteil, das infolgedessen keine vertragsgemäße Nutzung ermöglicht und somit Anlass zu einer Mängelrüge gibt, weißt einen Baumangel auf. Ihm fehlt die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit oder Eigenschaft. Ein Baumangel ist also objektbezogen und setzt einen Werkvertrag voraus, bei dem das Werk vom Unternehmer nicht vertragsgemäß hergestellt wurde. Der Besteller hat die Möglichkeit der Kündigung oder der Minderung. Darüber hinaus steht ihm Schadensersatz zu, falls er einen Vermögensschaden nachweisen kann.

Bauschäden

Baumassenzahl

Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Bauwerk pro m² Grundstücksfläche zulässig sind. Sie gehört damit zu den Festsetzungen des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung und ist eher in Bebauungsplänen von Gewerbegebieten anzutreffen.

Baunebenkosten

Die neben den reinen Baukosten anfallenden, zusätzlichen Kosten. Zu ihnen gehören hauptsächlich Genehmigungskosten, Gebühren, Architektenkosten, Bauzeitzinsen, Statiker-, Geometer-, Sachverständigenkosten, Kosten der Baugrunduntersuchung. Gemäß NHK sind diese i. d. R. mit 15 % der reinen Baukosten zu veranschlagen.

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Baunutzungsverordnung regelt die Art und das Maß der baulich zulässigen Nutzung, die zulässige Bauweise und die Größe der überbaubaren Fläche für Gebiete, für die ein Bebauungsplan besteht oder für die ein Baurecht nach § 34 Abs.2 BauGB vorliegt.

Baupreisindex

Baupreisindizes spiegeln die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Sie beziehen sich auf ein Basisjahr mit der Basiszahl 100 und geben dann die prozentuale Abweichung in der Preisentwicklung für die Folgejahre wieder.

Bauschäden

Bauschäden entstehen nach der Fertigstellung infolge äußerer Einwirkung. Dazu gehören z. B. vernachlässigte Instandhaltung (Reparaturstau), Bergschäden, Wasserschäden, Holzerkrankungen und Schädlingsbefall. Bauschäden können auch als Folge von Baumängeln auftreten (Mangelfolgeschaden). Ein Schaden im juristischen Sinne setzt immer eine Vermögenseinbuse voraus. D.h. solange kein Vermögensschaden nachweisbar ist, besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich durch eine Satzung (Gemeinderatsbeschluss, Stadtratsbeschluss) fest, welche städtebaulichen Maßnahmen auf einem Grundstück erlaubt sind.

Befangenheit des Gutachters (Besorgnis)

Insbesondere bei Gutachten, die gerichtsfest sein müssen, hat der Gutachter darauf zu achten, dass bei Verfahrensbeteiligten nicht die Besorgnis der Befangenheit seiner Person entstehen kann. D. h. der Gutachter darf in keinster Weise in Verdacht geraten, ein persönliches Interesse am Ergebnis seines Gutachtens zu haben. Oft kann es ihm schon negativ ausgelegt werden, wenn er mit einer der Parteien beim Ortstermin gemeinsam erscheint oder sich unterhält, so dass dann bei der anderen Partei der Verdacht der Befangenheit des Gutachters entstehen kann.

Beleihung

Grundschuldgesicherte Kreditvergabe, bei der das beliehene Grundstück als Sicherheit für den Kredit dient. Diese Form des Kredits wird auch Realkredit genannt. Die Höhe der Beleihung richtet sich nach der Höhe des Beleihungswerts der Immobilie und nach der Bonität der Schuldner.

Belichtung

Die Belichtung ist ein wertrelevanter Faktor bei der Bewertung von Immobilien. Interessant ist u. a. die Belichtung eines Grundstücks, hier die Frage, ob z. B. eine schlechte Belichtung vorliegt aufgrund der Nachbarbebauung oder der Lage am Waldrand oder im Schatten von geographischen Erhebungen. Bei Wohnungen spielt in dem Zusammenhang vor allem die Lage innerhalb des Gebäudes eine Rolle. EG- Wohnungen oder Wohnungen in unteren Geschossen haben oft eine schlechtere Belichtung als Wohnungen in höher liegenden Geschossen. Auch die Ausrichtung nach der Himmelsrichtung spielt eine große Rolle. Ist die Wohnung (die Wohnräume) nach Süden oder Südwesten ausgerichtet, ist dies günstiger als eine Nord- Ausrichtung.

Berliner Zimmer

Als Berliner Zimmer bezeichnet man ein Durchgangs- bzw. Verbindungszimmer, meist zwischen Haupt- und Nebenflügeln eines Gebäudes. Es ist oft schlecht belichtet und hat einen ungünstigen Zuschnitt, so dass sein Nutzwert in der Immobilienbewertung eher schlecht eingeschätzt wird. Die Bezeichnung kommt daher, weil es häufig in Berliner Mietshäusern vorkommt (oft in Gründerzeit- Bauwerken).

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Das nicht vererbliche und nicht übertragbare Recht, das denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt, das Grundstück zu nutzen. (Beispiele sind: Wohnungsbesetzungsrechte, Benutzungsrechte und Unterlassungsansprüche, Wohnungsrechte ( § 1093 BGB ), die als besondere Form der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit das Recht verleihen, ein Gebäude oder ein Teil des Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Die Unterhaltungspflicht kann vertraglich vereinbart werden ( § 1021 BGB ),

Wettbewerbsbeschränkungen, sofern nicht als Grunddienstbarkeit begründet (Konkurrenzklauseln), Aussichtsrechte, Leitungsrechte, wenn sie z.B. für einen Versorgungs- oder Verkehrsträger in dieser Form begründet sind.

Bestandsschutz

Der Bestandsschutz sichert bauliche Anlagen gegenüber Änderungen der Baurechtsordnung und erstreckt sich dabei aus der verfassungsrechtlichen Sicht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nur auf ihren genehmigten Bestand und ihre genehmigte Funktion.

Bestellungsvoraussetzungen

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Gutachtern gibt es eine Reihe von Bestellungsvoraussetzungen, die in den Sachverständigenordnungen der IHK geregelt werden. So müssen eine Reihe von persönlichen (z.B. einwandfreies Führungszeugnis) und fachlichen (Sachkundenachweis) Eignungen vorhanden sein, um als Gutachter bestellt werden zu können.

Betreiberimmobilien

Hierbei handelt es sich um Immobilien, bei denen der Wert im wesentlichen von dem unternehmerischen Konzept des Grundstückseigentümers abhängig ist und der Erfolg einer solchen Immobilie meist untrennbar mit der Person des Unternehmers verknüpft ist. Es ist bei der Wewertung genau zu prüfen, wie die Drittverwendungsfähigkeit ist und ob der aktuelle Ertrag auch ohne den derzeitigen Betreiber erzielbar wäre. Ist dies nicht der Fall, sollte maximal der jedem anderen Nutzer nachhaltig erzielbare Ertrag der Immobilienbewertung zugrunde gelegt werden.

Betriebskosten

Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 S. 1 Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Bei Vermietung der Immobilie werden diese Kosten i. d. R. auf den Mieter umgelegt.

Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungskosten lassen sich unterteilen in

a) Umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen.

b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten. Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.

Bodenrichtwert

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. Ein Bodenrichtwert muss auf die Besonderheiten des zu bewertenden Grundstücks angepaßt werden, damit Lagebesonderheiten, Grundstücksgröße und -zuschnitt, bauliche Ausnutzung etc. adäquat in der Bewertung berücksichtigt werden. Ebenso muss der Bodenrichtwert auf den Bewertungsstichtag indiziert werden, sofern seit der Veröffentlichung des Richtwerts Preisveränderungen auf dem Grundstücksmarkt statt gefunden haben.

BORIS

BORIS ist das Bodenrichtwertinformationssystem in Nordrhein- Westfalen. Dies ist ein vorbildliches Informationssystem, das es dem Nutzer ermöglicht, online direkten und kostenlosen Zugriff auf Bodenrichtwerte zu erhalten.

Bruttogrundfläche

Die Bruttogrundfläche ist die Grundfläche nach Außenmaß aller nutzbaren Grundrissebenen eines Gebäudes. Etwas problematisch ist die Definition für „nutzbar“. Insbesondere bei Dachgeschossen ist es problematisch ein nicht ausgebautes aber ausbaufähiges Dachgeschoss gleich zu behandeln wie ein nicht ausgebautes und auch nicht ausbaufähiges Dachgeschoss, wie dies in den NHK 1995 und 2000 der Fall ist. Hier muss der Sachverständige korrigierend eingreifen und die Tabellenwerte gemäß NHK sachverständig plausibilisieren und anpassen..

Bauhaus, Bauhausstil

Das Bauhaus ist die bedeutendste Kunstschule des 20sten Jahrhunderts. Sie ent- bzw. bestand 1906 - 1924 in Weimar, 1924 - 1930 in Dessau und 1930 - 1933 in Berlin. Leitgedanke: Architekten, Bildhauer und Maler müssen zurück zum Handwerk. Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau ! (Manisfest v. Walter Gropius, 1919). In der Architektur dominieren kubische Formen, das Tragwerk verschwindet hinter gläsernen Vorhangfassaden. Die Funktionalität bestimmt die äußere Form. Das Bauhaus war Vorläufer des Konstruktivismus und des Futurismus.

Bindige Böden

Bindige Böden haben Ihren Namen daher, weil die feinkörnigen Materialien (Lehm, Ton, Schluff), aus denen sie sich zusammensetzen, Wasser binden können. Meist bestehen bindige Böden aus unterschiedlichen Mischungsverhältnissen zwischen diesen Materialien, teilweise ist noch Sand eingelagert (z. B. Sandiger Ton). Aufgrund der meist inhomogenen Struktur setzt sich der Boden meist unregelmäßig und fast immer sehr langsam, weshalb Setzungsschäden noch Jahre nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten können. Weitere Eigenschaft: Schlecht wasserdurchlässig, so dass es zu Staunässe und Volumenzu- und abnahme kommt. Diese Eigenschaften machen solche Böden für Gebäudegründungen eher ungeeignet oder zumindest schwierig.  → Nichtbindige Böden

Basalt

Basalt ist ein vulkanisches Ergussgestein. Durch die langsame Abkühlung des Magmas entsteht ein festes, feinkörniges Gestein, das hauptsächlich im Straßenbau (Bordsteine, Schotter) und als Zuschlagstoff bei der Betonherstellung verwendet wird. Basalt hat einen dunklen meist leicht bläulichen Farbton.

Baugrund

Unter Baugrund versteht man den für die Errichtung eines Bauwerks vorbereiteten Boden. Für die Qualität der Tragfähigkeit des Baugrundes ist die Bodengüte verantwortlich. Die Bodengüte ist definiert in der DIN 1054. Demnach werden drei hauptsächliche Bodengüten unterschieden: 1) Fels: Sehr belastbarer und fester Untergrund, Gründung jedoch oft teuer, da schwer zu bearbeiten  2) Bindige Böden  3) Nicht bindige Böden

Bodengüte

Siehe → Baugrund  Ackerzahl

Baugrunduntersuchung                     >>>Seitenanfang>>>

Vor Beginn von Baumaßnahmen muss untersucht werden, ob der Baugrund ausreichend tragfähig ist, um die Lasten des Bauwerks dauerhaft zu tragen. Diese Untersuchung wird in der Regel von einem Geologen (Baugrundgutachter) durchgeführt. Untersucht werden u. a. : Topographie, Schichtenaufbau, Bodenkennwerte (bindige oder nicht bindige Böden), Grundwasser, Einwirkungen durch benachbarte Gebäude. Die Ergebnisse der Untersuchung bezieht dann der Tragwerksplaner in die Planung der Gründung des Gebäudes mit ein.

Baurichtmaß

Das Baurichtmaß ist in der DIN 4172 – Maßordnung im Hochbau (von 07.1955) geregelt. Es ist ein Rastermaß, durch das Höhen, Breiten und Stärken in der Dimensionierung von Bauteilen im Hochbau festgelegt werden. Das Baurichtmaß (Raster) beträgt ein Achtelmeter (12,5 cm).Alle Maße werden als Vielfaches von einem Achtelmeter dargestellt.

Blähton

Blähton wird aus Tonkügelchen hergestellt, die bei ca. 1200 Grad Celcius gebrannt werden. Dabei bläht sich der Ton auf und bildet Poren, in die Luft eingeschlossen wird. Es bildet sich beim Brennvorgang ein druckfestes rundes Gebilde. Blähton wird als Zuschlagstoff bei der Herstellung von Leichtbetonsteinen oder als Schüttmaterial zur Wärmedämmung, als Feuchteschutz oder als Trittschalldämmung verwendet.

Bindemittel                                      >>>Seitenanfang>>>

Bindemittel dienen im Bauwesen dazu körnige Materialien (Sande, Kiese) zu einem Festkörper und meist zusätzlich mit dem Untergrund zu verbinden. Man unterscheidet organische und anorganische Bindemittel. Organische Bindemittel sind. z. B. natürliche oder künstliche Harze (Bitumen, Alkyd- oder Epoxidharze). Bei den anorganischen Bindemitteln, die in der Regel in sehr feiner Pulverform vorliegen und mit Wasser vermischt werden, unterscheidet man die hydraulischen Bindemittel (z. B. Zement, hydraulische Kalke) und die nichthydraulischen Bindemittel - auch Luftbindemittel genannt (z. B. Gips, Luftkalke, Magnesiabinder).

Baugrube

Je nach dem, wie sich der Baukörper ins Gelände einfügt (Hanglage, unterkellertes Gebäude oder lediglich Bodenplatte) muss vor Beginn der Bauarbeiten eine Baugrube ausgehoben werden. Die Baugrube dient als Arbeitsraum und nimmt das Bauwerk auf. Die Flanken der Baugrube müssen ab einer bestimmten Tiefe und je nach Bodenbeschaffenheit, Umgebungsbebauung und Geländeeigenschaften gegen Abrutschen gesichert werden. Dies geschieht durch einen Verbau (Einschalung) der Baugrube. Gegen Aufweichen der Baugrubenwände werden oft Plastikplanen als Schutz verwendet. Der noch benötigte Mutterboden wird zur späteren Verfüllung der Baugrube neben dieser gelagert (falls noch Platz vorhanden ist) und der restliche ausgebaggerte Boden zur Lagerung auf eine Erddeponie gefahren. Die Kosten für die Baugrube bestehen daher nicht nur aus der Arbeitsleistung für das Herstellen und Sichern der Baugrube, sondern auch für das Abfahren und Deponieren des Erdreichs. Eine möglichst genaue Schätzung der m³ der auszuhebenden Baugrube bewahrt vor späteren Überraschungen bei Rechnungsstellung. Bei hohen Grundwasserständen oder bei durch starke Niederschläge in die Grube eindringendes Wasser müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden (Bsp. Wasserhaltungsanlage, Betonsohle aus WU-Beton). Die Art des Bodens beeinflusst ebenfalls stark die Kosten der Baugrube. Bei felsigem Untergrund sind evtl. Sprengungen oder der Einsatz von schwerem Gerät notwendig, die die Herstellung der Baugrube verteuern.

Baugrunduntersuchung

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid der zuständigen Baubehörde, dass das mit Bauantrag beantragte Bauvorhaben zulässig ist. Die Baugenehmigung hat meist zwei Jahre rechtlichen Bestand. Ist danach noch nicht mit dem Bau begonnen worden, bedarf es einer erneuten Genehmigung. Es können bestimmte Auflagen an die Baugenehmigung geknüpft werden. Die bauplanerische Zulässigkeit von Vorhaben (Bauplanungsrecht) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das Bauordnungsrecht (also Fragen der Zuständigkeiten, Genehmigungspflicht, Bauvoranfragen, Genehmigungsbefreiungen, Baugenehmigungsverfahren, Bauaufsicht) richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Aus Gründen der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Entbürokratisierung wurden in den meisten LBOs für bestimmte Bauvorhaben Genehmigungsfreistellungsverfahren oder vereinfachte Genehmigungsverfahren eingeführt.

Bausachverständiger                          >>>Seitenanfang>>>

Bausachverständiger wird oft als Synonym für Immobiliensachverständiger, Sachverständiger für Immobilienbewertung, Baugutachter, Gutachter o. ä. Begriffe verwendet. Vom Begriff her gesehen ist der Bausachverständige aber eher auf den bautechnischen Bereich der Immobilienbewertung spezialisiert und hat viele Berührungspunkte zum Berufsbild des Bauschadenssachverständigen, während ein Sachverständiger für Immobilienbewertung zwar auch Grundkenntnisse im Bereich Bautechnik und Bauschäden benötigt, seinen Schwerpunkt aber in dem Bereich Verkehrswertermittlung und Marktpreisfindung hat. Eine einheitliche Regelung der Begriffe gibt es nicht. Es darf aber durch die Bezeichnung keine Irreführung des Auftraggebers erfolgen.

Baupläne

Baupläne (Entwurfspläne) werden in der Regel im Maßstab 1:100 dargestellt (Detailzeichnungen auch 1:50 oder größer). Es werden die Grundrissebenen (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschosse, Dachgeschosse) zeichnerisch dargestellt und mit Massketten versehen. Zusätzlich werden Gebäudeansichten und Gebäudeschnitte dargestellt. Die Gebäudeschnitte werden mit den Buchstaben A, B, C, etc. bezeichnet, wobei man anhand der Grundrisspläne dann sehen kann, an welcher Stelle der Gebäudeschnitt angesetzt wurde. Aus den Schnittzeichnungen können lichte Raumhöhen und Geschosshöhen abgelesen werden. Wandstärken, Unterzüge, Tür- und Fensteröffnungen, Treppen und sonstige bauliche Details sind weitere erkennbare Details. Der Sachverständige entnimmt den Plänen die Qualität der Grundrisslösung, die Funktionalität von Räumen und Raumgrössen, das Verhältnis von Verkehrsfläche zu Hauptnutzfläche, die Belichtung der Räume und berücksichtigt diese Kriterien bei der Wertfindung. Die Himmelsrichtungen sind durch Einzeichnung eines Nordpfeils auf den Plänen kenntlich zu machen. Damit sind die Planunterlagen sehr wichtig für den Gutachter bei der Immobilienbewertung (Verkehrswertgutachten).

Betondachsteine

Dachdeckung aus Dachsteinen, die aus Quarzsand, Zement und Wasser hergestellt und in der Regel beschichtet sind, um den Dachstein widerstandsfähiger gegen Witterungseinflüsse zu machen. Betondachsteine werden bei ca. 60 Grad Celcius getrocknet und anschließend einige Wochen zur weiteren Aushärtung gelagert. Vorteil: Billigste Möglichkeit der Dacheindeckung. Nachteil: Gerade in der Nähe von viel Vegetation, an feuchteren Standorten oder an Nord- und Westseiten bildet sich meist relativ schnell ein Bewuchs mit Flechten und Moosen. Zudem finden sich bei älteren Dächern vermehrt die durch Verwitterung entstehenden Sande in den Dachrinnen, die dadurch leichter “verschlammen” und öfter gereinigt werden sollten.

Brüstung

Eine Brüstung ist eine Umwehrung bzw. Absturzsicherung in Form von Mauerwerk, Metallplatten, Holz, Sicherheitsglas, Kunstglas, oder sonstigen Materialien. Im Gegensatz zum Geländer handelt es sich um eine weitestgehend geschlossene vertikale Fläche. Ab einer Absturzhöhe von 1 m ist in der Regel eine Brüstung vorzusehen. Die Regelungen bezüglich Brüstungshöhen (z.B. bei Balkonen) finden sich in den Landesbauordnungen. Auch das Mauerwerk unterhalb eines Fensters bezeichnet man als Brüstung (Fensterbrüstung). Bei bodentiefen Fenstern ist daher Sicherheitsverbundglas vorgeschrieben. Oft erfolgt die Absturzsicherung durch einen brüstungshohen, so genannten Französischen Balkon.

Bruttogeschossfläche                         >>>Seitenanfang>>>

Die Bruttogeschossfläche ist die Fläche nach Außenmaß in allen baurechtlich als Vollgeschoss geltenden Grundrissebenen. Sie darf nicht mit der Bruttogrundfläche verwechselt werden. Die Bruttogeschossfläche wird für die Berechnung der Geschoßflächenzahl (GFZ) verwendet.

Baustellenestrich

Estrich, der auf der Baustelle hergestellt oder einbaufertig angeliefert und frisch eingebaut wird.

Estrich

Baustoffklassen                                  >>>Seitenanfang>>>

Nach DIN 4102 unterscheidet man folgende Baustoffklassen, die sich bezüglich ihres Brandverhaltens unterscheiden:

  • A1, A2, A3: nicht brennbar
  • B1: Schwer entflammbar (können u. U. unter Feuer zersetzen und explosive und brennbare Gase entwickeln
  • B2: Normal entflammbar
  • B3: Leicht entflammbar (dürfen eigentlich gar nicht verwendet werden)
  • B: Allgemein brennbar

A

N

B

O

C

P

D

Q

E

R

F

S

G

T

H

U

I

V

J

W

K

X

L

Y

M

Z

Brandwand

Eine Brandwand wird oft auch Feuermauer oder Brandmauer genannt. Sie trennt Brandabschnitte. Brandwände sind in Deutschland in der Feuerwiderstandsklasse F 90 A herzustellen (nichtbrennbare Baustoffe wie Beton oder Mauerwerk nach Baustoffklasse A). Die Ausbreitung von Bränden soll durch die Brandwand verhindert bzw. lange hinausgezögert werden. Die Regelungen hierzu finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen. In der Regel wird eine Brandwand erforderlich, wenn:

  • Grenzabstand zum Nachbargrundstück < 2,50 m
  • Gebäude mit Gebäudefront > 40 m
  • Gebäude mit Grundfläche > 1600 m² (→ Innere Brandwand)
  • Gebäude höher 22 m

Es ist grundsätzlich möglich, Brandwände einzusparen, wenn dafür eine automatische Feuerlöschanlage den entsprechenden Brandschutz gewährleistet. Dies muss dann durch ein Brandschutzgutachten ermittelt werden.

Brandabschnitt

Größere Gebäude oder Gebäudekomplexe werden in Brandabschnitte unterteilt, um im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers zu erschweren. Zwei Brandabschnitte werden durch eine Brandwand getrennt.

Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist eine Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen, die alle zum Ziel haben, eine Brandentstehung bzw. eine Brandausbreitung zu verhindern. Folgende Maßnahmen zielen darauf ab:

  • Verwendung schwer entflammbarer bzw. nichtbrennbarer Baustoffe
  • Bauteile müssen entsprechend ihrer Funktion brandschutztechnisch dimensioniert werden. Entsprechend der Brandbeanspruchung und der Bedeutung innerhalb des statischen Tragwerksystems müssen Bauteile brandschutztechnisch dimensioniert sein (F30…F180)
  • Gefahrerhöhende oder besonders schützenswerte Anlagen und Einrichtungen (z.B. Heizräume) müssen feuerbeständig abgetrennt werden (Feuerwiderstandsfähige Räume)
  • Bildung von Brandabschnitten: Ab bestimmten Flächenausdehnungen oder Größen von Gebäudekomplexen müssen Brandabschnitte gebildet werden, die durch Brandwände voneinander getrennt werden
  • Rauchabschnittstrennungen: Die Rauchausbreitung innerhalb großer Gebäudekomplexe soll begrenzt werden.
  • Flucht- und Rettungswege dienen dazu Menschenleben im Ernstfall zu retten bzw. Helfern die Arbeit zu erleichtern.

Brandschutzklappe (BSK)                >>>Seitenanfang>>>

Vorrichtung in Lüftungsanlagen zur automatischen Absperrung von Lüftungskanälen im Brandfall. Dadurch soll eine Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindert werden. In der Regel werden Brandschutzklappen direkt an Brandwänden bzw. anschließenden Decken angeordnet.

Bodenplatte

Die Bodenplatte ist eine Flachgründung, die die Lasten des Gebäudes aufnimmt und gleichmäßig flächig auf den Baugrund abträgt. Sie besteht aus bewehrtem Beton auf einer Sauberkeitsschicht, einer Frostschürze und einer Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit. In der Bodenplatte befinden sich auch der Anschluss für das Abwasser sowie der Fundamenterder. Die Wärmedämmung erfolgt meist oberhalb der Bodenplatte, kann aber auch unter der Bodenplatte erfolgen.

Biberschwanzziegel

Der Biberschwanzziegel ist ein flacher, falzloser Tonziegel, der seinen Namen der Ähnlichkeit der ersten Ziegelmodelle mit einem Biberschwanz verdankt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Modellen: Rund-, Segment-, Spitz- bzw. Kirchenmäuschen-, Gerad-, Rautenspitz, Gotischen und Sechseckschnitt.

Biberschwanzmodelle und Deckungsarten

Bitumen

Bitumen entsteht bei der Destillation von Rohöl zu Petroleum. Es wird als Bindemittel bei der Asphaltherstellung zusammen mit den Zuschlagstoffen Sand und Kies verwendet. Zudem werden durch Beschichtung von Trägermaterialien (z.B. Glasvlies) die so genannten Bitumenbahnen hergestellt. Diese werden zur Bauwerksabdichtung (Flachdach) verwendet, und zum Schutz gegen UV- Strahlung besandet oder beschiefert oder auch bei begrünten Dächern mit Metallgeweben verstärkt, um Wurzelschäden zu verhindern. Wichtig sind zudem eine ausreichende Überlappung von Bitumenschweißbahnen und auch eine ausreichende Höhe über der wasserführenden Ebene bei Wandanschlüssen, damit Schäden durch Temperaturausdehnungen des Materials (Risse, Blasenbildung) vermieden werden.

 → Gussasphaltestrich

Bebauungsabschlag

siehe “Gedämpfter Bodenwert

Beleihungswert                             >>>Seitenanfang>>>

Den Beleihungswert legen Kreditinstitute grundschuldgesicherten Darlehen (Hypothekendarlehen) zugrunde und berechnen aus ihm die Beleihungsgrenzen, nach denen sich u. a. in der Regel die Konditionsgestaltung richtet. Die BelWertV macht Vorgaben für die Ermittlung des Beleihungswertes, an die sich insbesondere Pfandbriefbanken halten müssen. Beim Beleihungswert sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass nur belastbare Eigenschaften, die den Wert der Immobilie bestimmen, bei der Wertfindung berücksichtigt werden. Zur Sicherheit erfolgt am Ende der Bewertung ein so genannter Sicherheitsabschlag, dessen Höhe sich nach dem Immobilienrisiko der jeweiligen Immobilie richtet. Das Risiko wird in der Regel durch ein Immobilienrating (Objektrating) ermittelt, bei dem die wichtigsten wertrelevanten Merkmale der Immobilie (Lage, Ausstattung, Ertrag, etc.) bewertet und gewichtet werden. Der Beleihungswert ist natürlich innerhalb der einzelnen Kreditinstitute und auch im Gesamtmarkt der Baufinanzierung ein Politikum. Hier geht es nicht alleine um die reine Lehre der Immobilienbewertung. Dies wird deutlich, wenn man sich die strategische Bedeutung der bankinternen Bewertung vor Augen führt. Kein Institut ist daran interessiert, niedrige Beleihungswerte zu haben, weil dies zu Einbußen im aquirierten Neugeschäft zur Folge hat. Da erfahrungsgemäß die Umsatzzahlen vor den Abschreibungen Beachtung finden, führt dies dazu, dass hier ganz klar die Weichen Richtung Umsatz gesetzt sind. Insbesondere einige Geschäftsbanken gingen in der Vergangenheit mit dem Beleihungswert recht sorglos um. Als Begründung fungierte immer das Argument, dass man ja hauptsächlich auf die Bonität der Darlehensnehmer abstelle. Erst als größere Abschreibungen verbucht werden mußten und die gesetzlichen Vorgaben strenger wurden (Basel I, II) hat sich das etwas geändert. Da damit zu rechnen ist, dass der Baufinanzierungsmarkt auch in Zukunft hart umkämpft sein wird, ist abzusehen, dass die Ermittlung eines Beleihungswerts bei der Darlehensvergabe auch weiterhin eher ein Politikum als hohe Wissenschaft bleiben wird. Ein Impuls gab es indes doch aus dieser Richtung, was das Thema Immobilienbewertung angeht. Aus Rationalisierungsgründen und um die Immobilienbewertung besser in Ablaufprozesse innerhalb einer Bank einbinden zu können, ist der Trend zur automatisierten Immobilienbewertung deutlich erkennbar. Die Qualität der Ergebnisse einer solchen maschinellen Bewertung hängt ganz entscheidend davon ab, ob die Entwicklung solcher Systeme vorrangig Immobiliensachverständigen überlassen wird, oder ob damit in erster Linie noch andere Interessen vorrangig verfolgt werden. Bedenklich könnte man es finden, wenn das BaFin solche Systeme lediglich hinsichtlich ihrer formalen Korrektheit und nicht auch hinsichtlich der durch sie erzielten Wertermittlungsergebnisse prüfen würde.

Bruttoanfangsrendite                         >>>Seitenanfang>>>

Jahresnettokaltmiete ohne Abzüge geteilt durch den Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten.

Bruchsteinmauerwerk

Natursteinmauerwerk, das mit Bruchsteinen im Verband gemauert wird (Läufer- und Binderschicht wechseln einander ab). Die Bruchsteine werden so bearbeitet, dass zwei einigermaßen parallele Auflageflächen entstehen und die Steine annähernd regelmäßig sind. Für die Mauerecken werden größere Steine verwendet.

Bandfassade                                        >>>Seitenanfang>>>

Durch verbundene Fensterelemente entsteht ein horizontales oder vertikales Fensterband, das in Abwechslung mit den konstruktiven Brüstungselementen die Optik von Bändern ergibt. Vorteil bei horizontalen Fensterbändern ist die größere Flexibilität in der Raumaufteilung und natürlich die Helligkeit im Innenraum, da mehr Licht ins Gebäude gelangt als bei einer Lochfassade.

® Fassade

Blendfassade

Man spricht von einer Blendfassade, wenn anhand der Fassade nicht die innere Gliederung eines Gebäudes ablesbar ist, sie den hinter der Fassade liegenden Gebäudequerschnitt quasi verschleiert. Man verwendet eine Blendfassade, wenn die eigentlichen Gebäudeproportionen kein harmonisch- ästhetisches Bild abgeben würden, wenn man sie in der Fassadengestaltung ablesen könnte oder bewußt aus künstlerischen Motiven, um Gebäudeinnenleben und Fassade zu entkoppeln.

® Fassade

Blower-Door-Test                               >>>Seitenanfang>>>

Der Blower-Door-Test ist ein Differenzdruck- Messverfahren, mit dem die Luftdichtheit einer Gebäudehülle gemessen wird. Dazu wird mittels eines Ventilators, der meist in einer Fensteröffnung mit einem Rahmen und abdichtender Folie befestigt wird, ein Unter- bzw. Überdruck von 50 Pascal im Vergleich zum Umgebungsdruck erzeugt. Dann wird der Luftstrom gemessen, der erforderlich ist, um den Unter- bzw. Überdruck eine Stunde lang aufrechtzuerhalten, denn das ist der Luftstrom, der bei dieser Druckdifferenz durch Leckagen und undichte Fugen und Öffnungen in der Gebäudehülle verloren geht. Volumenstrom/ Gebäudevolumen ergibt den sogenannten n50-Wert, der einer Luftwechselrate bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal entspricht (ca. Windstärke 5).

Bauschadenssachverständiger

Der Bauschadenssachverständige unterscheidet sich vom Immobilienbewerter insofern, als er einen eher technischen Berufshintergrund hat (Bautechniker, Diplom- Bauingenieur) und deshalb eher auf das Gebiet der Bauschäden und Baumängel spezialisiert ist, während der Immobiliensachverständige eher auf die reine Verkehrswertermittlung beschränkt ist. Ideal ist eine Kombination aus beidem, aber die Erfahrung zeigt oft, dass Techniker für eine Verkehrswertermittlung ungenügend ausgebildet sind und Immobiliensachverständige sich mit bautechnischen Beurteilungen schwer tun. Dies liegt daran, dass es kaum Studiengänge gibt, die beide Fähigkeiten gleichgewichtig ausbilden und so den Absolventen als umfassenden Allrounder für die Immobilienbewertung fit machen. Daraus folgt für Auftraggeber von Gutachten, dass Sie sich erst einmal darüber klar werden sollten, für welchen Zweck das Gutachten überhaupt verwendet werden soll; je nach Zweck sollte dann der geeignete Sachverständige ausgewählt werden. Sollten Sie hierzu fragen haben, können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Kontaktformular zusenden.

BausachverständigeImmobilienbewertung

Bemessungswasserstand                          >>>Seitenanfang>>>

Der Bemessungswasserstand ist der höchste zu erwartende Wasserstand von Grundwasser, Schichten- oder Hochwasser. Er wird durch einen Bodengutachter durch Messung, langjährige Erfahrungswerte in Verbindung mit Prognosen für die Zukunft festgelegt.

Bodengutachten

Ein Bodengutachten beschreibt die örtlich anzutreffenden Baugrund- und Grundwasserverhältnisse. Im Einzelnen enthält ein Bodengutachten folgende Angaben: Bodenkennwerte, Bemessungswasserstand, Bodenpressungen, notwendige Art der Gründung bzw. Gründungsmöglichkeiten. Die Erkenntnisse werden gewonnen aus Bohrungen und Rammkernsondierungen, die ein Bodengutachter (Geologe) vornimmt. Ein Bodengutachten stellt eine geotechnische Untersuchung für bautechnische Zwecke dar.

Bodenmechanische Kennwerte                 >>>Seitenanfang>>>

Die bodenmechanischen Kennwerte beschreiben die Eigenschaften des Bodens: Kohäsion, Wichte, Korngrößen, Mantelreibung, Lagerungsdichte, Proctorwerte, etc.

Brinell-Härte

Maß für die Härte eines Stoffes (Baustoffes), das gemessen wird anhand der Eindringtiefe (Eindruckoberfläche), den eine mit einem bestimmten Druck eingepreßte Stahlkugel (heute: Sinterhartmetallkugel) in dem Prüfstück hinterläßt. Benannt nach dem schwedischen Metallurgen J.A. Brinell.

Brennwerttechnik                           >>>Seitenanfang>>>

Bei der Brennwerttechnik wird nicht nur die direkt durch die Verbrennung entstehende Wärme zur Erwärmung des Heiz- oder Brauchwassers genutzt, sondern auch die sekundäre Abgaswärme, die sonst ungenutzt mit dem Wasserdampf (Rauchgas) durch den Schornstein entweicht. Dem Rauchgas wird Wärme entzogen bis es zur Kondensation kommt (Kondensationswärme). Diese Wärme kann zusätzlich zur Beheizung verwendet werden. Diese Technik wird insbesondere bei der Befeuerung mit Gas genutzt, da hier bei der Kondensation der Rauchgase viel Wasser und weniger schädliche Säuren entstehen (im Gegensatz zu Öl oder Kohle). Aufgrund der niedrigen Abgastemperatur und der Kondensation müssen vom Material und vom Querschnitt geeignete Schornsteine verwendet werden, damit es nicht zu Schäden kommt.


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