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Mit Außenbereich bezeichnet man Flächen, die außerhalb geschlossener Ortsteile liegen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich regelt u. a. § 35 BauGB. Bei der Wertermittlung von
bebauten Grundstücken im Außenbereich gibt es einige Schwierigkeiten. Die erste ist meist bereits der angemessene Bodenwert, da es für bebaute Außenbereichsflächen meist keine Wertangaben der
Gutachterausschüsse gibt. Meist behilft man sich, in dem man den Wert von den Bodenrichtwerten aus dem Gemeindegebiet ableitet. Manche Bewertungsaufgabe kann in diesem Zusammenhang nur mit ausreichender
Ortskenntnis gemeistert werden. Beispielsweise bei sehr hochpreisigen Außenbereichsflächen in der Nähe der bayrischen Seen (Ammersee, Chiemsee, Starnberger See) oder aber auch bei den weit verbreiteten
Weilern zwischen München und Wolfratshausen/ Bad Tölz.
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