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Die Rechenergebnisse aus den normierten Verfahren, insbesondere aus dem Sachwert- und dem Ertragswertverfahren, müssen durch einen Sachverständigen mittels Marktanpassungsauf- oder
-abschlägen an die Marktverhältnisse angepaßt werden. Dies ist einer der wichtigsten Arbeitsschritte in der Verkehrswertermittlung. Unterbleibt er und es werden unbegründet die Rechenergebnisse aus den
Verfahren ohne Anpassung an die realen Marktverhältnisse als Verkehrswert gesetzt, kann davon ausgegangen werden, dass das Gutachten nicht bestandskräftig sein wird. Darum gilt: Sach- und Ertragswert
können berechnet werden, aber der Verkehrswert muss aus diesen (und evtl. zusätzlichen Verfahren) sachverständig abgeleitet werden.
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