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Der Anfangswert ist der Bodenwert, der sich für ein Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt, vorbereitet noch durchgeführt worden wäre.
Anfangswert ist damit ein Begriff im Zusammenhang mit der Festlegung von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und der damit im Zusammenhang stehenden Berechnung von Ausgleichszahlungen der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in diesem Gebiet liegen. Der Ausgleichsbetrag errechnet sich in der Regel aus der Differenz aus Endwert und Anfangswert.
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Anemometer
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Technisches Hilfsmittel für Sachverständige für Immobilienbewertung und Bauschäden zur Messung des Luftstroms (Luftstrommessgerät). Ebenfalls Bezeichnung für einen
Windmesser im Bereich der Meteorologie.
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Auflassungsvormerkung
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Die Auflassung ist die Einigung der Vertragsparteien, dass das Eigentum an einem Grundstück vom jetzigen Eigentümer auf den zukünftigen Eigentümer übergehen soll. Die
Auflassungsvormerkung wird direkt nach Abschluß des Kaufvertrags (oder sonstigen schuldrechtlichen Vertrags) eingetragen (falls der Käufer dies im Kaufvertrag beantragt und der Verkäufer dies
bewilligt). Sie sichert somit dem Erwerber zwischen Abschluß des Kaufvertrags und Eigentumsumschreibung, daß sein Recht auf die Eigentumsumschreibung im Grundbuch dinglich gesichert ist. Damit können
andere Eintragungen nur noch nachrangig vorgenommen werden und müßten mit Eigentumsumschreibung wieder gelöscht werden. Dies kann z.B. bei Konkurs des Verkäufers wichtig sein, wenn Gläubiger
beispielsweise Rechte geltend machen möchten.
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Abnahmeprotokoll
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In der Regel wird bei Bauleistungen, die gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vergeben werden, eine förmliche Abnahme der Bauleistungen vereinbart. Dabei wird
nach Beendigung der Leistung eine Ortsbegehung vorgenommen und beurteilt, ob die Leistung vom Auftragnehmer vertragsgemäß entsprechend Werkvertrag erbracht wurde. Das Ergebnis wird in einem Protokoll,
dem sogenannten Abnahmeprotokoll, festgehalten. Mit Abnahme beginnen die Verjährungsfristen an zu laufen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über.
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Ausbauverhältnis
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Das Ausbauverhältnis ist der Quotient aus Rauminhalt:Wohnfläche. Es ist damit eine Kennzahl, aus der man die bauliche Ausnutzung von Wohnhäusern erkennen kann. Man vergleicht dazu das
für ein Haus errechnete mit dem typischen, dem jeweiligen Gebäudetyp entsprechenden Ausbauverhältnis. Dies ist dann für die Bewertung eines Hauses ( Immobilienbewertung) sehr wichtig, wenn die
Ermittlung des Bauwerts über den m³ umbauten Raum durch Multiplikation mit Normalherstellungskosten erfolgt. Man muß dann nämlich in der Regel bei ungünstigen Ausbauverhältnissen einen Abschlag auf
den ermittelten Bauwert vornehmen, um zu einem marktgerechten Immobilienwert zu kommen.
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A/V- Wert
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Der A/V-Wert ist der Quotient aus Umfassungsfläche zu Volumen eines Bauwerks. Je näher der Wert bei 1 liegt, desto kompakter und damit energieeffizienter ist die Bauweise. Je kleiner der
Wert, desto ungünstiger hinsichtlich der Energieeffizienz ist das Gebäude im Bezug auf seine geometrische Form.
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Altlasten
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Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, die zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Altlasten spielen meist
dann eine Rolle, wenn eine Umnutzung hin zu einer höherwertigeren Nutzung erfolgen soll (Bsp. produzierendes Gewerbe vorher, Wohnnutzung nachher). Insbesondere bei folgenden vorherigen Nutzungen besteht
Altlastenverdacht: Konversion ehemaliger Kasernen oder militärisch genutzter Sperrbezirke (Kampfmittel), Tankstellen, Reinigungsbetriebe, Apotheken, chemische Betriebe, produzierende Betriebe (Leder- oder Papierfabriken, Gerbereien) etc. In Verkehrswertgutachten wird die Altlastenfreiheit des Bodens unterstellt. Falls Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Altlasten bestehen, sollte ein Hinweis darauf erfolgen und die Empfehlung, zusätzlich zur Ermittlung des unbelasteten Immobilienwert noch ein Bodengutachten einzuholen. Die wertmäßige Auswirkung einer Altlast ist sehr schwierig zu beurteilen und kann von marginalen Abschlägen bis hin zu Null- oder sogar Minuswerten führen, wenn die Kosten für die Beseitigung der Altlasten den durch die Immobilienbewertung ermittelten Wert übersteigen. Ob für ein Flurstück Altlasten bekannt sind oder es in einem altlastenverdächtigen Gebiet liegt, kann man meist durch eine Anfrage beim zuständigen Umweltamt oder Bodenschutzamt in Erfahrung bringen. Diese Ämter führen in der Regel ein Altlastenkataster.
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Altlastenkataster
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Im Altlastenkataster sind Flurstücke mit altlastenverdächtigen Flächen oder bereits identifizierten oder untersuchten Altlasten und Altstandorte verzeichnet. Das Verzeichnis wird in der Regel bei den Umweltämtern oder Bodenschutzämtern der Städte oder Kreise geführt.
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Armierungsputz
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Bei Armierungsputzen wird eine Gewebeeinlage in den Putz mit eingearbeitet, die einen erhöhten Schutz vor Rißbildungen bietet. Armierungsputze sollten verwendet werden, wenn Umstände
vorliegen, die eine erhöhte Gefahr der Rissbildung erwarten lassen: Dies können sein: A) Fassaden mit erhöhten Witterungsbeanspruchungen (Bsp. Ungeschützte Westfassaden), B) Fassaden höherer
Gebäude, C) Verwendung feinkörniger Oberputze mit Größtkorngröße < 2 mm, D) Bei sehr unregelmäßigen Putzuntergründen, Mischmauerwerk oder Materialwechseln im Untergrund (Bsp. Dämmplatten –
Mauerwerk).
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Armierung
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Armierung heißt Verstärkung. Ein Baustoff wird durch Hinzufügen eines anderen Materials oder Stoffes in seiner Druck- oder Zugfestigkeit verstärkt. Dies wird bei Beton oder Estrich mit
Bewehrungsstahl oder sonstigen Gitternetzen gemacht, bei Putz durch Gewebenetze aus Kunststoff. Wieviel Bewehrung/ Armierung notwendig ist, wird vom Statiker errechnet.
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Adhäsion
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Mit Adhäsion wird die Haftfähigkeit von Klebstoffen, Farben oder sonstigen Stoffen beschrieben. Es geht also um die Haftkräfte, die zwei verschiedene Stoffe im Verbund entwickeln, die
mit ihren Oberflächen aneinander haften.
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Ausgleichsestrich
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Ausgleichsestrich dient zum Ausgleich von größeren als nach DIN 18202 zulässigen Unebenheiten des Untergrundes, damit für die nachfolgenden Bodenverlegearbeiten ein ebener Untergrund
zur Verfügung steht.
→ Estrich
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Anhydritestrich (alt: AE, neu: CA)
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Auch Anhydritfliessestrich (AFE) oder Calciumsulfatestrich (CA) genannt. Anhydrit ist chemisch sehr nah mit dem Gips verwandt, kommt in der Natur in Kristallform vor, kann aber auch durch
Brennen von Gips industriell hergestellt werden. Der Anhydritestrich eignet sich nicht für Aussenbereiche oder Nassräume, da unter Feuchteeinwirkung Schäden durch Wasseraufnahme entstehen können.
Schäden können entstehen, wenn zwischen Betondecke und Estrich keine Dampfsperre angeordnet wird. Insbesondere dann, wenn der Beton in der Decke noch nicht richtig ausgetrocknet ist und als
Fußbodenoberbelag fugenlose, relativ dichte Beläge wie z. B. Teppiche mit gummierten Rücken oder PVC- Beläge verwendet werden, kann es zu Schäden kommen. Die Estrich- Temperatur sollte nach Einbau
für mindestens 2 - 3 Tage nicht unter 5 Grad Celcius liegen. Zudem sollte es nicht zu heiß sein und nicht ziehen (Zugluft - Fenster eher geschlossen halten), damit der Estrich gleichmäßig austrocknen
kann. Begehbar frühestens nach 2 Tagen. Belastbar frühestens nach 5 Tagen (je nach Jahreszeit und Witterung). Die Herstellerangaben sind natürlich immer zu beachten. Aufgrund der schnelleren
Austrocknungszeit und der einfacheren Verarbeitbarkeit wird der Anhydritestrich im Eigenheimbau immer beliebter.
→ Estrich
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Arbeitszahl
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Die Arbeitszahl gibt den Wirkungsgrad (Effizienzgrad) einer Wärmepumpe wieder. Sie ist der Quotient aus gewonnener Nutzenergie zu der Energie, die für den Pumpenantrieb aufgewendet wurde. Im Gegensatz zur Leistungszahl, die eine Momentaufnahme darstellt, ist die Arbeitszahl aussagekräftiger, da sie eine Betrachtung über längere Zeiträume (meist ein Jahr) darstellt. Gerade bei Luftwärmepumpen, bei denen der Wirkungsgrad aufgrund der übers Jahr stark schwankenden Außenlufttemperatur stark variiert, ist es wichtig, die Arbeitszahl als Maßstab zu nehmen.
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Average Room Rate (ARR) >>>Seitenanfang>>>
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Durchschnittlicher Zimmerpreis eines Hotels im Jahresmittel. Die ARR wird ermittelt, indem man den Jahresumsatz (oder durchschnittlicher Umsatz mehrerer Jahre) durch die Zimmerbelegungen
pro Jahr (oder Mittel mehrerer Jahre) teilt. Mit der ARR multipliziert mit der Anzahl der Zimmer multipliziert mit 1000 erhält man einen ersten Anhaltspunkt für den ungefähren Verkehrswert eines
Hotels.
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Anfangsrendite
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Englisch: Initial Yield. Rendite in %, die sich ergibt, wenn man die anfängliche Jahresnettokaltmiete durch die Anfangsinvestition teilt. Einzig objektive Renditekennzahl, da bei allen
anderen Renditeformen Annahmen getroffen werden, die nur mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten eintreten können. Man unterscheidet Nettoanfangsrendite, wobei es hier mehrere Definitionen gibt, und
Bruttoanfangsrendite.
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All risk yield >>>Seitenanfang>>>
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Zinssatz zur Kapitalisierung von Mieterträgen zur Ermittlung des Immobilienwerts (Ertragswert) analog zum deutschen Liegenschaftszinssatz. Der All risk yield soll dabei alle Risiken der
Immobilie (Cash flow, Umfeld, Markt, etc.) in Form einer Risikoprämie auf den risikolosen Zinssatz enthalten. Er wird ermittelt aus der Analyse von Renditen, die bei Transaktionen vergleichbarer
Immobilien in der jüngeren Vergangenheit erzielt wurden.
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Abluftfassade >>>Seitenanfang>>>
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Die Abluftfassade ist die erste Form der Doppelfassade. Sie besteht aus der äußeren Fassadenebene in Form einer meist geschosshohen Festverglasung mit Sonnenschutzisolierverglasung und
als Primärfassade im Inneren aus öffenbaren Fensterelementen. Dazwischen ist als Sonnen- und Blendschutz eine Verschattungseinrichtung angeordnet. Vorteil: Gute Wärmedämmung und sommerlicher
Wärmeschutz. Nachteil: Ständige Be- und Entlüftung des Zwischenraums zwischen Primär- und Sekundärfassade notwendig und keine natürliche Belüftung über die Fenster möglich.
→ Doppelfassade → Fassade
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Außenputz
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Vor Witterungseinflüssen schützende Mörtelschicht auf dem Mauerwerk. Diese Schutzschicht ist in der Regel zweilagig und besteht aus Unterputz und Oberputz.
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Anerkannte Regeln d. Technik
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Im Bauwesen ist der Begriff “Anerkannte Regeln der Technik” ein feststehender Begriff. Nach der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass es sich um die anerkannten Regeln der Technik
handelt, wenn sich die führenden Fachleute eines Fachgebiets über diese technischen Regeln oder Normen einig sind. Entspricht ein Bauwerk nicht den Anerkannten Regeln der Technik, ist grundsätzlich
davon auszugehen, dass es mängelbehaftet ist.
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