|
Mit Altenteil bezeichnet man eine Form der vorweggenommenen Erbfolge bei landwirtschaftlichen Betrieben, wobei der Lebensunterhalt des sich auf “das Altenteil” zurückziehenden
Betriebübergebers in der Regel durch dingliche Sicherung in den Grundbüchern erfolgt (Eintragung von Wohnrechten, Reallasten oder Dienstbarkeiten). Umgangssprachlich bezeichnet man auch oft die vom
Vererbenden genutzten Gebäude oder Gebäudeteile als Altenteil. Werden diese durch Realteilung vom übrigen Betrieb separiert, sind sie unter Gesichtspunkten der Immobilienbewertung oft schwierig zu
beurteilen. Trotz der Realteilung besteht oft noch eine wirtschaftliche Einheit mit dem Betrieb, oft auch im Bereich der Energieversorgung. Zudem sind oft Immissionen vorhanden, so daß eine
Drittverwendung oft erschwert wird.
|