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Aus einem Endbetrag (Kn) wird mittels des Abzinsungsfaktors (1/qn) der Barwert (Anfangsbetrag A0) bei gegebener Laufzeit und gegebenem Zinssatz errechnet. Die praktische
Bedeutung der Abzinsung in der Wertermittlung liegt darin, daß man mit ihr ermitteln kann, welchen Wert (Barwert) ein für die Zukunft errechneter Wert bei Ablösung im Zeitpunkt A0 hat.
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