Gutachten        :         Verkehrswert  + Beleihungswert +  Marktwert


 Allgemeines zu Gutachten

 Übersicht der von easyWert angebotenen Gutachten

 In welchen Bundesländern bieten wir welche Gutachten an ?

 Für welche Immobilienarten bieten wir Gutachten an ?

 Preise der von easyWert angebotenen Gutachten

 Wie erfolgen Beauftragung und Bezahlung der einzelnen Gutachten?

 Fragen im Vorfeld einer Gutachten-Beauftragung stellen

 

 

Immobilie bewerten -schnell, kompetent, günstig

Allgemeines zu Gutachten:

Die Immobilie ist ein sehr individuelles (heterogenes) Wirtschaftsgut; jede Immobilie unterscheidet sich in einer Vielzahl von Merkmalen, wobei die drei wesentlichen die Lage, die Ausstattung und der Objektzustand sind. Da einzelne Immobilien im Laufe ihrer Nutzungsdauer nur sehr wenig gehandelt werden (manche gar nicht), kann ihr Preis aufgrund der geringen Transaktionshäufigkeit nur schwer bestimmt werden (anders als bei Aktien, bei denen Angebot und Nachfrage an der Börse aufeinandertreffen und den Preis bestimmen). Man benötigt daher zur Preis- bzw. Wertbestimmung einer Immobilie einen Sachverständigen, der die preisbestimmenden Faktoren von Immobilien kennt und entsprechend bewertet. Der Sachverständige bedient sich bestimmter Rechenverfahren, um in die Nähe des Immobilienwert zu gelangen. Im wesentlichen sind dies die normierten Verfahren gemäß der Wertermittlungsverordnung (WertV) - nämlich Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren. Hat er das jeweilige Verfahren oder mehrere für eine Immobilie durchgerechnet, muß er in einem letzten Schritt noch den rein rechnerischen Wert an die tatsächlichen, aktuellen Marktverhältnisse anpassen (Marktanpassung).

Jede Bestimmung des Immobilienwerts ist daher eine Schätzung. Der Gutachter simuliert quasi die fehlenden Kräfte von Angebot und Nachfrage und schätzt aufgrund seiner Erfahrung den für die Immobilie wahrscheinlichsten Wert, von dem er überzeugt ist, dass er für die Immobilie unter normalen Umständen aktuell am Markt erzielbar sein dürfte.

Die ausführlichste Form des Gutachtens ist das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Diese Form muß oft bei bestimmten Anlässen erstellt werden (z.B. Zwangsversteigerung, anläßlich von Scheidungsvereinbarungen, Erbauseinandersetzungen, Aufhebung der Gemeinschaft u. ä. Dingen).

Etwas weniger ausführlich ist ein Kurzgutachten bzw. das speziell für Beleihungszwecke zu erstellende Beleihungswertgutachten. Das Kurzgutachten wird oft dazu verwendet, Vermögenswerte für den Eigentümer festzustellen, realistische Kaufpreise für eine Immobilie zu ermitteln o. ä. Zwecke.

Das Beleihungswertgutachten dient dazu im Auftrag des Schuldners oder des Gläubigers, neben dem Verkehrswert auch einen nachhaltigen Beleihungswert zu ermitteln, anhand dessen die Beleihungshöhe für den Realkredit bestimmt werden kann.                                                              

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Übersicht der von easyWert angebotenen Gutachten:

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Art des Gutachtens

Besonderheiten

Anlaß

Kurzgutachten

Bewertung anhand von Objektunterlagen und einer Objektbesichtigung. Darstellung der Sachverhalte in Kurzform.

Vermögensfeststellung, Kaufpreisermittlung, Feststellung von Bilanzwerten

Beleihungswertgutachten

wie Kurzgutachten, nur zusätzlich noch mit Ermittlung des Beleihungswerts

Feststellung des Beleihungswerts

Verkehrswertgutachten

ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB mit einem umfangreichen beschreibenden Teil

Zwangsversteigerung, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Vermögensübertragungen, etc.

 

>>>Preise>>>

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Bestellung und Bezahlung der Gutachten:

Art des Gutachtens

Bestellvorgang

Bezahlung

Kurzgutachten

Beleihungswertgutachten

Verkehrswertgutachten

1) Formular zur Beauftragung des Gutachtens inkl. Objektbesichtigung herunterladen, ausfüllen und uns am besten per E-Mail zusenden.

2) Unterlagen gemäß Auftragsformular sammeln und am Tag der Objektbesichtigung bereithalten.

3) der von easyWert mit der Bewertung betraute Gutachter wird sich mit Ihnen wegen eines Termins zur Objektbesichtigung umgehend in Verbindung setzen.

Sie erhalten das Gutachten wahlweise:

  • per Rechnung
  • per Nachnahme  mit der Post
  • gegen Vorkasse (Zahlung nach Auftragsbestätigung durch easyWert)

 

 

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